Vorsorge-Lexikon
Wir erklären Ihnen alle Fachbegriffe rund um das Thema Vorsorge.
Abfertigungsrückstellung
Im alten Abfertigungsrecht war jede Firma dazu verpflichtet, Rückstellungen zu bilden um eventuellen Abfertigungsforderungen nachkommen zu können.
Aktuar, interner
Versicherungsmathematischer Sachverständiger, der den Geschäftsplan erstellt oder dessen Erstellung leitet und die Einhaltung überwacht.
Anwartschaftsberechtigter
Natürliche Person, die Ansprüche auf künftige Leistungen entsprechend einem Pensionskassenvertrag hat. Also in der Regel jene Personen, deren Pensionskapital von einer Pensionskasse verwaltet wird, die aber noch keine Zusatzpension beziehen. Siehe auch Leistungsberechtigter.
Asset
Englische Bezeichnung für Vermögenswerte (Aktiva).
Asset Liability Management
Verbindlichkeiten (insbesondere Ausmaß und Fälligkeitszeitpunkt von Pensionszusagen) und Kapitalanlagen werden aufeinander abgestimmt. Damit ist das Asset Liability Management ein zentrales Steuerungsinstrument.
Asset Allokation
Asset Allokation bezeichnet die Aufteilung des veranlagten Vermögens auf verschiedene Assetklassen (wie z.B. Anleihen, Aktien, Immobilien, etc.). Dadurch erfolgt eine systematische Reduzierung des Anlage-Risikos.
Assetklasse
Der Kapitalmarkt wird in unterschiedliche Klassen eingeteilt, wie. z.B. Aktien, Renten, Immobilien, …
Asset Management
Durchführung anlagepolitischer Entscheidungen, die vor allem den strukturierten Prozess der Aufteilung des zu veranlagenden Kapitals auf verschiedene Assetklassen zur Risikostreuung beinhalten. Ziel derartiger Strukturierungen im Vermögen ist insbesondere bei einer vorgegebenen Ertragserwartung das damit verbundene Risiko zu minimieren und die Rendite des Portfolios für ein vorgegebenes Risiko zu maximieren.
Beitragsorientiertes Modell
In diesem Pensionskassenmodell sind die Beiträge des Arbeitgebers fix vereinbart, die zukünftigen Leistungen jedoch variabel.
Betriebsvereinbarung
In Betrieben mit Betriebsrat erfolgt die Auswahl einer BVK gemeinsam mit dem Betriebsrat mittels Betriebsvereinbarung bzw. Pensionsvereinbarung, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen wird.
Bonität
Maßstab für die Kreditwürdigkeit von Schuldnern.
Deckungsrückstellung
Die Deckungsrückstellung (Pensionskapital) entspricht dem Kapital, das im Leistungsfall verrentet wird. Sie ergibt sich aus der Summe der laufenden Beiträge (inkl. allfälligem Übertragungsbetrag bzw. allfälligen Einmalerlägen), abzüglich Kosten und Versicherungssteuer zuzüglich des Ergebnisses der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG). Das Ergebnis der VRG setzt sich aus dem Veranlagungsergebnis sowie dem versicherungstechnischen Ergebnis zusammen, gegebenenfalls angepasst durch die Zuführung zur bzw. die Entnahme aus der Schwankungsrückstellung.
Dividenden
Der Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Sie wird in Prozent des Nennwertes oder in Währungseinheiten pro Stück ausgedrückt.
Investmentstrategie
Die Investmentstrategie spiegelt die von den Veranlagungsexperten empfohlene Aufteilung des Kapitals in die verschiedenen Anlagekategorien, Währungen, Länder und Branchen wider. Das Ziel der Strategie liegt darin, für jeden Kunden über den gesamten Anlagehorizont die Grundlage für eine effiziente Portfoliostruktur zu finden.
Kapitaldeckungsverfahren
Finanzierungsverfahren, bei dem die Pensionen grundsätzlich in der Aktivzeit der Pensionisten aus dem vorhandenen Kapital durch Verrentung auf Basis von versicherungsmathematischen Grundlagen ermittelt werden. Zum Vergleich bei ASVG-Pensionen: Umlageverfahren.
Leistungsberechtigter
Natürliche Person, die bereits Leistungen von einer Pensionskasse erhält. Siehe auch Anwartschaftsberechtigter.
Leistungsorientiertes Modell
In diesem Pensionskassenmodell ist die zukünftige Leistung fix vereinbart, die Beiträge des Arbeitgebers sind jedoch variabel.
Mindestertrag
Die Pensionskassen haben für jede Veranlagungs- und Risikogemeinschaft einen Mindestertrag zu garantieren. Dieser wird jährlich von der Finanzmarktaufsichtsbehörde bekannt gegeben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch den Verzicht auf diesen Mindestertrag vereinbaren.
Der Sollwert für den Mindestertrag errechnet sich aus der durchschnittlichen monatlichen Sekundärmarktrendite der Bundesanleihen oder eines an seine Stelle tretenden Indexes über einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren. Nach einer Mindestertragsleistung ist in den Folgejahren solange eine Vergleichsrechnung über eine jeweils um ein Jahr verlängerte Periode durchzuführen, bis eine Mindestertragsleistung nicht mehr anfällt.
Mitarbeitervorsorge
Die Mitarbeitervorsorge (früher „Abfertigung Neu“) ist eine Regelung zur Betrieblichen Altersvorsorge. Dabei zahlt der Arbeitgeber monatlich Beiträge in der Höhe von 1,53 % des Einkommens für den Mitarbeiter in eine Betriebliche Vorsorgekasse ein. Der Abfertigungsanspruch des Mitarbeiters richtet sich dadurch nicht mehr gegen den Arbeitgeber, sondern gegen die Betriebliche Vorsorgekasse.
Pensionsanpassung
Die voraussichtliche bzw. laufende Pension kann, insbesondere abhängig vom jährlich erzielten Veranlagungsergebnis, sowohl nach oben als auch nach unten angepasst werden.
Performance
Wertentwicklung (Kursgewinne bzw. -verluste und Erträge, wie Ausschüttungen, Zinsen und Dividenden) einer Kapitalanlage. Beispiel: Ein Wert von +4 % p.a. bedeutet, dass das eingesetzte Kapital aufgrund der Veranlagung im Zeitraum eines Jahres um 4 % gewachsen ist.
Performance nach OeKB Ergebnis nach der „Modified Dietz Methode“. Diese Methode ist sehr gut zum objektiven Performancevergleich geeignet und wird von den österreichischen Pensionskassen verpflichtend verwendet.
Prüfaktuar
Versicherungsmathematiker, der vom Aufsichtsrat für jedes Jahr bestellt wird. Überprüft unabhängig vom Aktuar die Pensionskasse aus versicherungsmathematischer Sicht. Er ist von der Pensionskasse unabhängig, also auch kein Dienstnehmer der Pensionskasse.
Rechnungsmäßiger Überschuss
Im Geschäftsplan einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) festgelegter fiktiver Zinssatz, der so festgelegt wurde, dass er im Durchschnitt dem längerfristig erwarteten Netto-Ergebnis der VRG entspricht. Dieser Wert wird als „Soll-Wert“ für die Verteilung des Ergebnisses der VRG auf die Deckungsrückstellung und die Schwankungsrückstellung verwendet. Eine Zuweisung zur Deckungsrückstellung bedeutet, dass das Pensionskapital angepasst wird, welches die Basis für die zukünftigen und laufenden Pensionen ist. Eine Zuweisung zur Schwankungsrückstellung bedeutet, dass die vorsorglichen Rückstellungen zum Ergebnisausgleich erhöht werden.
Rechnungszins
Mathematische Hilfsgröße. Zinssatz, mit dem die zu erwartenden Leistungen bzw. die notwendigen Beiträge versicherungsmathematisch errechnet werden. Der Rechnungszins „teilt“ die tatsächlich erwirtschafteten Erträge in die vorab bereits einkalkulierten und in allfällige weitere Erträge, die u.a. zur Anpassung der Pensionen verwendet werden. Der Rechnungszins entspricht jenem Betrag, der erwirtschaftet werden muss, um zu gewährleisten, dass die Leistungen zumindest nominell gleich bleiben bzw. dass bei nominell gleich bleibendem Anspruch von Aktiven auch die entsprechenden Beiträge nominell gleich bleiben.
Renditen
siehe Erläuterung zu „Performance“
Risikomanagement
Unter Risikomanagement versteht man den planvollen Umgang mit Risken. Dabei kann es sich um allgemeine unternehmerische Risiken handeln oder um spezielle finanzielle Risiken. Im Zusammenhang mit einer Pensionskasse sind primär die finanziellen Risken gemeint, die sich aufgrund der Veranlagung des Kapitals der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft auf den Kapitalmärkten ergibt. Diese Risken sind entsprechend der Risikomanagementverordnung der Finanzmarktaufsicht in einem periodisch wiederkehrenden Prozess zu erfassen, zu messen und zu steuern.
Selbständigenvorsorge
Die Selbständigenvorsorge ermöglicht Selbständigen, Freiberuflern und Land- und Forstwirten ebenfalls die Betrieblichen Vorsorge zu nutzen.
Schwankungsrückstellung
Rückstellung eines Teils des Vermögens einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, zum Ausgleich für schwankende Erträge (aus der Veranlagung, dem versicherungstechnischen Ergebnis). Siehe auch Deckungsrückstellung.
Teilübertritt
Beim Teilübertritt wechselt der Mitarbeiter ab einem vereinbarten Stichtag in die Mitarbeitervorsorge und der Arbeitgeber zahlt Beiträge für ihn ein. Die alten Abfertigungsansprüche bleiben erhalten und richten sich weiterhin gegen den Arbeitgeber (sind also auch verfallbar).
Umlageverfahren
System der staatlichen Altersvorsorge. Pensionen werden durch die Beiträge der in dieser Zeit Aktiven sowie staatliche Zuschüsse finanziert (im Unterschied zum Kapitaldeckungsverfahren)
Übertragung
Die Übertragung ist der Wechsel von Mitarbeitern vom alten Abfertigungsrecht in die Mitarbeitervorsorge.
Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG)
In den Veranlagungs- und Risikogemeinschaften wird das Pensionskapital der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten gemeinsam veranlagt und der Risikoausgleich (insbesondere Tod, Berufsunfähigkeit, Lebenserwartung) durchgeführt. Das sogenannte versicherungstechnische Ergebnis der VRG erhöht oder reduziert das Veranlagungsergebnis der VRG.
Verfügungsanspruch
Bei Pensionsantritt oder nach mindestens 36 Beitragsmonaten und einer entsprechenden Beendigungsart (Kündigung durch den Arbeitgeber, einvernehmliche Lösung, berechtigter vorzeitiger Austritt oder unverschuldete Entlassung) kann über das angesparte Kapital verfügt werden. Die Möglichkeit der lebenslang steuerfreien Zusatzpension durch Überweisung an ein Versicherungsunternehmen ist besonders günstig.
Volatilität
Durchschnittliche Abweichung der Performance eines Portfolios im Vergleich zur Durchschnittsperformance (Standardabweichung). Je größer die Kennzahl, desto schwankungsfreudiger und damit auch risiko- bzw. chancenreicher ist das Portfolio.
Vollübertritt
Beim Vollübertritt wechselt der Mitarbeiter ab einem vereinbarten Stichtag zur Gänze in die Mitarbeitervorsorge. Altanwartschaften werden zu einem bestimmten Prozentsatz in die Betriebliche Vorsorgekasse eingezahlt. Alle Beiträge sind ab diesem Zeitpunkt unverfallbar. Der Abfertigungsanspruch des Mitarbeiters richtet sich nur noch gegen die Betriebliche Vorsorgekasse.
Zwangszuweisung
Arbeitgeber haben 6 Monate nach Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses, für das Beiträge gezahlt werden müssen, Zeit, sich für eine Betriebliche Vorsorgekasse zu entscheiden. Wenn diese Frist versäumt wird, wird vom Dachverband das gesetzliche Zuweisungsverfahren eingeleitet. Das Unternehmen wird dann einer Betrieblichen Vorsorgekasse zugewiesen.