Sicherheitspension
Begünstigte Arbeitnehmer können ab dem Alter von 55, in die Valida Sicherheitspension wechseln. Diese ist eine auf Sicherheit ausgerichtete Veranlagungs- und Risikogemeinschaft mit sehr konservativer Veranlagung. Die Valida Sicherheitspension garantiert künftige Betriebspensionen in Höhe der Erstpension.
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Ihren gültigen Rechnungszins können Sie Ihrer Leistungs- und Renteninformation entnehmen, die Sie einmal jährlich von der Valida erhalten.
Annahmen zur Berechnung: Alters-/Hinterbliebenenpension, ohne Berücksichtigung einer Schwankungsrückstellung, Durchschnittswerte, die in der Realität unter diesen Annahmen bis zu 7 %-Punkten abweichen können.