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Valida Pension AG
Mooslackengasse 12
1190 Wien
Österreich

Tel.: 01 316 48 -0
Fax: 01 316 48 -6020
E-Mail: pension@valida.at  

Aufsichtsbehörde:
FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht
Otto-Wagner-Platz 5
1090 Wien

Pflichten der Pensionskasse
Die Pensionskasse stellt jedem Anwartschaftsberechtigten (AWB) einmal jährlich einen Auszug über erworbene Ansprüche auf Versorgungsleistungen aus der Pensionskasse zur Verfügung. Die Leistungsberechtigten (LB) sind ebenfalls einmal jährlich über die Kapitalentwicklung sowie zusätzlich bei jeder Änderung des Pensionskassenvertrages von der Pensionskasse zu informieren.
Die Pensionskasse übermittelt auf Verlangen dem beitragsleistenden Arbeitgeber oder dem zuständigen Betriebsrat den Rechenschaftsbericht für diejenige Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, in der die Anwartschaften der AWB/LB geführt werden.

Pflichten des Arbeitgebers
Zeitpunkte, Inhalte und Modalitäten der Daten- und Änderungsmeldungen richten sich nach dem Pensionskassenvertrag.
Der Arbeitgeber informiert die Anwartschaftsberechtigten bei Abschluss über den Vertragsinhalt des Pensionskassenvertrages und von späteren Änderungen.
Der Arbeitgeber ist weiters verpflichtet, von der vorliegenden Betriebsvereinbarung erfasste Anwartschaftsberechtigte über die Inhalte dieser Betriebsvereinbarung unverzüglich zu informieren.

Pflichten des Anwartschafts- und Leistungsberechtigten
Anwartschafts- und Leistungsberechtigte haben der Pensionskasse sämtliche für die Bemessung der Beiträge, Anwartschaften und Leistungen maßgeblichen Umstände und deren Änderung, insbesondere des Familienstandes, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Information durch die Anwartschaftsberechtigten erfolgt über den Arbeitgeber.

Die allgemeinen Grundsätze der Veranlagungspolitik gemäß § 25a Abs. 1 PKG für die offenen Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) sind im unten stehenden PDF zusammengefasst.

Die für die einzelnen VRGen sowie Sub-VGen geltenden spezifischen Grundsätze der Veranlagungspolitik sind unten stehend aufgelistet. Die Grundsätze der Veranlagungspolitik Ihrer VRG sowie Sub-VG finden Sie zusätzlich auf unserem Valida Vorsorgeportal. Ein Versand per Post ist auf Anfrage gern möglich.

Bei einer beitragsorientierten Betriebspension, trägt das Veranlagungsrisiko der Anwartschaftsberechtige. Es kann zu Verlusten beim veranlagten Vermögen kommen. Bei einem leistungsorientierten Modell gleicht der Arbeitgeber über Beiträge und Gutschriften im Rahmen seiner Nachschusspflicht die oben beschriebenen Auswirkungen aus. Für den Arbeitnehmer gilt die Pensionshöhe gemäß Vertrag.

  • Der Mindestertrag ist ein im Pensionskassengesetz definierter Zinssatz, den jede Veranlagungs- und Risikogemeinschaft für Modelle mit Mindestertragshaftung erwirtschaften muss (=Mindestertragsgarantie). Wird diese Mindestverzinsung nicht erreicht, so hat die Pensionskasse aus ihrem Vermögen Zuschüsse (=Mindestertragsgutschrift) zu laufenden Pensionen zu leisten.
  • Ob die Betriebspension mit Mindestertragsgarantie geführt wird oder nicht, ist in den vertraglichen Vereinbarungen (z.B. Betriebsvereinbarung) festgelegt.
  • Arbeitnehmer mit einer beitragsorientierten Pensionszusage können ab dem 55. Lebensjahr oder spätestens mit Pensionsantritt in ein Modell mit einer Valida Sicherheitspension wechseln. Dieses ist eine auf Sicherheit ausgerichtete Veranlagungs- und Risikogemeinschaft mit sehr konservativer Veranlagung.
    Die Valida garantiert künftige Pensionen in Höhe der Erstpension.

Merkmale der Garantiepension:

  • Mindestens in Höhe der Erstpension.
  • Geringfügige Erhöhung im Abstand von fünf Jahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
  • Jährliche Anpassung der Pension – diese darf jedoch nie unter die garantierte Pensionshöhe fallen.

Sollte Ihr Guthaben unter der Abfindungsgrenze liegen, so können Sie sich den Betrag einmalig auszahlen lassen. Gemäß Gesetz sieht eine Pensionskassenvorsorge regelmäßige Pensionszahlungen vor. Daher ist in Fällen, in denen Ihr Guthaben über der Abfindungsgrenze liegt, nur eine laufende Pensionszahlung möglich.

Informationen zur Abfindungsgrenze

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Pensionsantritt bleibt das Kapital aus Arbeitgeber-Beiträgen für Sie erhalten, wenn die sogenannte Unverfallbarkeitsfrist erfüllt ist. Diese Frist wird in der Pensionsvereinbarung festgelegt (0 bis maximal 3 Jahre). Arbeitnehmerbeiträge sind immer sofort unverfallbar. Das Kapital kann daraufhin unter anderem wie folgt verwendet werden (gemäß § 5 (2) Betriebspensionsgesetz):

  • Fortsetzen mit eigenen Beiträgen
  • Umwandlung in eine beitragsfreie Anwartschaft
  • Übertragung in die Pensionskasse oder die Betriebliche Kollektivversicherung oder in eine Einrichtung im Sinne des § 5 Z 4 PKG oder in eine Gruppenrentenversicherung eines neuen Arbeitgebers
  • Übertragung in eine Rentenversicherung ohne Rückkaufsrecht, eine Einrichtung der zusätzlichen Pensionsversicherung nach § 479 ASVG oder in eine nach dem Kapitaldeckungsverfahren gestaltete Altersversorgungseinrichtung
  • Einmalauszahlung, sofern die Abfindungsgrenze nicht überschritten wird
  • Übertragung in eine ausländische Altersversorgungseinrichtung, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsort dauernd ins Ausland verlegt;
  • Übertragung in eine direkte Leistungszusage eines neuen Arbeitgebers
  • Übertragung in die Pensionskasse oder in eine Einrichtung im Sinne des § 5 Z 4 PKG oder in eine betriebliche Kollektivversicherung, wenn hier bereits eine beitragsfreie Anwartschaft bzw. Prämie verwaltet wird.

§ 12 Abs. 7 PKG
Wann kann das Lebensphasenmodell genutzt werden?

  • Das Lebensphasenmodell muss vertraglich vereinbart sein.
  • Ihr Arbeitgeber hat für Sie ein beitragsorientiertes Modell gewählt
  • Das Lebensphasenmodell beinhaltet keine Mindestertragsgarantie.
  • Sie müssen eine schriftliche Wechsel-Erklärung abgeben.
  • Bei einem Wechsel ist die Pensionskasse verpflichtet, im Voraus eine ausführliche Information zu übermitteln.

Wer kann wann innerhalb des Lebensphasenmodells wechseln?

  • Sie können maximal drei Mal bis zur Pensionierung in ein anderes Veranlagungsmodell wechseln. Der Wechsel in die oder aus der Sicherheitspension ist hier nicht mitzuzählen.
  • Das letzte Mal kann zum Zeitpunkt des Pensionsantritts gewechselt werden. Für Pensionisten ist ein Wechsel nicht mehr möglich.
  • Hinterbliebene eines Arbeitnehmers, der vor Pensionsantritt verstorben ist, können bei Antritt ihrer Hinterbliebenenpension die Wechselmöglichkeit nutzen.
  • Die Wechsel-Erklärung muss bis spätestens 31.10. des jeweiligen Jahres bei der Valida eingelangt sein. Der tatsächliche Wechsel erfolgt per 1.1. des Folgejahres. Bei Pensionsantritt ist auch ein unterjähriger Wechsel möglich.

§12 a PKG Sicherheitspension/Wahlrechte
Kriterien für den Wechsel in die Valida Sicherheitspension:

  • Sie sind in ein beitragsorientiertes Modell einbezogen oder Ihr Modell wird bei Pensionsantritt beitragsorientiert.
  • Sie erreichen im aktuellen Jahr das 55. Lebensjahr oder sind bereits älter.
  • Die letzte Wechselmöglichkeit besteht spätestens zum Pensionsantritt (auch vor dem 55. Lebensjahr).
  • Hinterbliebene eines Arbeitnehmers, der vor Pensionsantritt verstorben ist: ein Wechsel ist bei Antritt Ihrer Hinterbliebenenpension möglich.

sind folgende allgemeine Informationen zur Verfügung zu stellen:

a) eine Beschreibung der Mechanismen, die Versorgungsansprüche mindern können,

b) eine Darstellung der Performance der jeweiligen VRG oder Sub-VG oder Sicherheits-VRG über die letzten fünf Jahre,

c) die Struktur der Verwaltungskosten Die Kosten werden im Pensionskassenvertrag bzw. im Geschäftsplan (Pensionskassenverträge, welche vor 2005 abgeschlossen wurden), der von der Finanzmarktaufsicht genehmigt wurde, festgelegt.

  • Gemäß § 16a Abs. 1 PKG
    Vergütungen für Aufwände, die von laufenden Beiträgen oder Übertragungen (z.B. aus einer direkten Leistungszusage, aus anderen Vorsorgeeinrichtungen) berechnet werden.
  • Gemäß § 16a Abs. 2 PKG
    Werden bei der Berechnung oder Übertragung eines Unverfallbarkeitsbetrages verrechnet. Der Unverfallbarkeitsbetrag ist jener Teil Ihres Pensionskapitals der Ihnen auch nach einem Arbeitgeberwechsel nicht verloren gehen kann.
  • Gemäß § 16a Abs. 3 PKG
    Werden bei der Verwaltung einer beitragsfreien Anwartschaft verrechnet. Während einer beitragsfreien Anwartschaft wird Ihr Pensionskapital weiter veranlagt, es werden allerdings keine weiteren Beiträge von Ihnen und Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber eingezahlt.
  • Gemäß § 16a Abs. 4 PKG
    Vergütung für Aufwände, die vom Pensionskapital (Deckungsrückstellung und Schwankungsrückstellung) berechnet wird. Diese Kosten wurden bereits bei den Veranlagungsergebnissen berücksichtigt.
    Die Basis für die Prozentberechnung ist im Vertrag bzw. im Geschäftsplan festgelegt (meist das durchschnittliche Vermögen).
  • Gemäß § 16a Abs. 4a PKG
    Wenn Sie in die Valida Sicherheitspension gewechselt sind. Vergütung für Aufwände, die vom Pensionskapital (Deckungsrückstellung und Schwankungsrückstellung) berechnet wird. Diese Kosten wurden bereits bei den Veranlagungsergebnissen berücksichtigt.
    Die Basis für die Prozentberechnung ist das durchschnittliche Vermögen.

Einleitung

Stand: 30.06.2024; Version 2.0

Durch die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris1 haben sich die teilnehmenden Staaten zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2°C bzw. möglichst auf 1,5°C gegenüber vorindustriellen Werten verpflichtet. Die Europäische Kommission hat zur Erreichung dieser Ziele und zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels einen umfassenden Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums2 und den European Green Deal3 veröffentlicht.

Ein Teil dieses Aktionsplanes sieht den Abbau von Informationsasymmetrien in den Beziehungen zwischen Kund:innen und Finanzmarktteilnehmern bzw. Finanzberatern im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen, die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale sowie im Hinblick auf nachhaltige Investitionen vor. Diese Informationsasymmetrien sollen durch verpflichtende vorvertragliche Informationen und laufende Offenlegungen durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberatergegenüber Endanleger:innen beseitigt werden.

Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (kurz: Offenlegungsverordnung) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater auch dazu, schriftliche Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen zu veröffentlichen. Als Valida Pension AG fallen wir aufgrund unserer angebotenen Dienstleistungen (Betriebliche Altersvorsorge) unter den Begriff des Finanzmarktteilnehmers im Sinne der Offenlegungsverordnung.

 

1https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/the-paris-agreement

2https://ec.europa.eu/info/publications/sustainable-finance-renewed-strategy_en#action-plan

3https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_en

Stand: 30.06.2024; Version 2.0

Gemäß der Offenlegungsverordnung versteht man unter Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.1

Aufgrund der fortschreitenden Veränderung des Klimas rücken neben den anderen Nachhaltigkeitsrisiken speziell Klimarisiken immer stärker in den Fokus. Mit Klimarisiken sind all jene Risiken umfasst, die durch den Klimawandel entstehen oder die infolge des Klimawandels verstärkt werden2. Bei den Klimarisiken unterscheidet man zwischen physischen Risiken, welche sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen ergeben, und Transitionsrisiken, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können. Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken sind:

  • Vermehrtes Auftreten von Naturkatastrophen
  • Verlust der Biodiversität
  • Rückgang der Schneedecke
  • extreme Trockenheit, etc.
     

Nachhaltigkeitsrisiken können sich bei einer Veranlagung in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes bei einzelnen Titeln des Portfolios und den Kursrisken manifestieren.

Die folgende Betrachtung der Nachhaltigkeitsrisiken findet auf Unternehmensebene und auf Produktebene statt.

 

Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene

Die Valida Pension AG bekennt sich zu den 10 Kriterien des UN Global Compact.

Die Valida Pension AG investiert das Vermögen der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zum Großteil in Investmentfonds, um über eine breite Streuung das Risiko zu reduzieren. Von dieser Maßnahme sind auch ökologische, soziale und Unternehmensführungsrisiken (ESG) erfasst. 

Im Rahmen der Produkteinführung wird geprüft, ob Zielfonds in ihrem Investmentprozess ESG Kriterien berücksichtigen.

Die Valida Pension AG verfügt über ein ESG-Komitee. Dieses erhebt einmal im Quartal die aktuelle Situation von betrieblichen und überbetrieblichen Themen und Maßnahmen mit ESG-Bezug. Nach jeder Tagung des Komitees wird der Vorstand über die Ergebnisse der Besprechung informiert.

In der Valida Pension AG ist ein Prozess eingerichtet, um ESG-Risiken ganzheitlich zu steuern. Dieser Prozess beinhaltet die nachstehenden Meilensteine, die zumindest einmal jährlich durchgeführt werden:

  • Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken bzw. deren Aktualisierung
  • Übersetzung der identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken in bestehende Risikoarten
  • Messung der Risiken
  • Bewertung der Risiken
  • Steuerung der Risiken
  • Überwachung der Risiken
  • Begrenzung der Risiken
  • Bilanzielle Vorsorge sofern relevant
  • Berichterstattung an den Vorstand
  • Berichterstattung an den Aufsichtsrat

 

Einmal jährlich wird eine Analyse (inklusive Stressszenarien) durchgeführt, um Auswirkung der Nachhaltigkeitsrisiken auf das Geschäftsmodell inklusive Kapitalausstattung, Liquidität etc. zu eruieren.

 

Nachhaltigkeitsrisken auf Produktebene

Auf Ebene des Produktes (VRG) sind die folgenden Aspekte im Zusammenhang mit ESG-Risiken zu beachten:

 

Reputation (Vermeidung von Greenwashing):

Die Vermeidung von Greenwashing ist in der Valida Pension AG durch einen stringenten Auswahlprozess von Manager:innen bei dem das Thema ESG eine wesentliche Rolle spielt, sichergestellt.

 

Plausibilisierung von Nachhaltigkeitsratings:

Die Verwendung einer externen ESG-Datenbank ermöglicht eine objektive Plausibilisierung des Nachhaltigkeitsratings der Manager:innen. Kommt es zu einer Divergenz zwischen Rating aus der Datenbank und jenem der Manager:innen, wird das im Rahmen des Research Prozesses hinterfragt.

 

Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken:

Ein Nachhaltigkeitsrisiko für die Valida Pension AG als Investor besteht darin, dass sie über Fonds in Einzeltitel investiert, deren Emittenten das Thema ESG mangelhaft steuern und das eine Auswirkung auf die Wertentwicklung der Emissionen hat. Auch besteht die Möglichkeit, dass die von der Valida Pension AG eingesetzten Fondsmanager:innen ihrerseits das Thema Nachhaltigkeit unzureichend adressieren und dadurch die Wertentwicklung der Emissionen negativ beeinflusst wird.

Die Identifikation der Nachhaltigkeitsrisiken hängt von der Art des Finanzinstrumentes, welches in das VRG-Portfolio aufgenommen werden soll, ab. Bevor Finanzinstrumente, die Finanzprodukte iSd Offenlegungsverordnung darstellen (das sind beispielsweise Investmentfonds und alternative Investmentfonds) in das Portfolio aufgenommen werden, werden die Informationen zur Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken des Produktherstellers eingeholt.

Betreffend anderer Finanzinstrumente (wie beispielsweise direkt gehaltene Aktien und Anleihen) – diese Instrumente nehmen in den VRGn der Valida Pension AG eine untergeordnete Rolle ein - die in das Portfolio aufgenommen werden sollen, werden diverse Nachhaltigkeitsdaten wie etwa die nichtfinanzielle Berichterstattung der Investitionsunternehmen sowie die veröffentlichten CO2-Emissionen der Investitionsunternehmen herangezogen, um Einschätzungen zu den Nachhaltigkeitsrisiken dieser Finanzinstrumente zu erhalten.

 

Zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte

Die Valida Pension AG berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken in ihrer Anlagestrategie. Daraus resultiert eine Einschränkung des Veranlagungsuniversums. Es muss damit gerechnet werden, dass die Rendite von Veranlagungs- und Risikogemeinschaften, die gänzlich oder zu einem großen Teil in nachhaltige Fonds investieren, von jenen Veranlagungs- und Risikogemeinschaften, bei denen es diese Einschränkung nicht gibt, abweichen. Die Valida Pension AG trägt dem durch einen sehr detaillierten Auswahlprozess, ein enges Monitoring und einem Investment-Ansatz Rechnung, wonach ESG-Fonds nur dann eingesetzt werden, wenn sich das nicht nachträglichauf die erwartete Rendite der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft auswirkt.

 

Übersetzung der identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken in bestehenden Risikoarten:

Das für unsere Kund:innen verwaltete Vermögen wird in der Regel in Investmentfonds investiert. Aufgrund dessen gehen die ESG-Risiken in klassische bestehende Risiken wie Wertentwicklung / Performance, Volatilität, Ausfall, operationale Risiken, etc. ein. Diese stellen aufgrund unserer Veranlagungsstruktur über Investmentfonds keine eigene Risikokategorie dar. Weitere bestehende Risikoarten, die sich speziell auf den Bereich der Veranlagungsrisiken beziehen, sind:

  • Marktrisiko
  • Kontrahentenrisiko
  • Inflationsrisiko
  • zum Teil Liquiditätsrisiko
  • operationales Risiko

 

Identifizierte Nachhaltigkeitsrisiken, die in die klassischen bestehenden Risiken eingehen:

Umweltbezogene (Environmental) Risiken
  • CO2-Risiko
  • Klimawandel
  • Biodiversität
  • Wasser- und Meeresressourcen
Soziale (Social) Risiken:
  • Arbeitsrechtliche Standards
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Unternehmensführung (Governance) Risiken:
  • Steuerehrlichkeit
  • Vermeidung von Korruption
  • ESG-Management des Vorstands
  • Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von ESG
  • Fluktuation im Unternehmen
  • Standortrisiko
  • Transitionsrisken
  • Rechts- und Reputationsrisiken

1 Vgl Art 2 Z 22 nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverordnung

2 Vgl FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (01/2020) 

 

Stand: 30.06.2024; Version 2.0

Vergütungspolitik

Im Rahmen der Vergütungspolitik der Valida Pension AG werden Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Die Vergütungspolitik setzt keine Anreize zum Eingehen übermäßiger Nachhaltigkeitsrisiken und stellt dies durch eine risikoadjustierte Beurteilung der Leistung sicher. Dies geschieht insbesondere durch die Festlegung von ESG-bezogenen Zielen im Leistungsmanagementprozess der betroffenen Mitarbeiter:innen und des Vorstands.

Stand: 18.07.2024; Version 1.0

Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden, gemäß Artikel 10 (1) der Verordnung (EU) 2019/2088 

Name des Produkts:  Diese Offenlegung betrifft die Veranlagungsgemeinschaften (VG) 41,42 und 43. Bei den VGen handelt es sich um Sub-VGen, welche nach §12 Abs. 6 PKG unter der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) 40 gebildet wurden.

Unternehmenskennzeichnung (LEI-Code): 529900VQM2HTVIKVVL16

 

Die Valida Pension AG ist im Geschäftsfeld der überbetrieblichen Pensionskassen tätig. Arbeitgeber können optional Verträge mit Pensionskassen abschließen und laufende Beiträge für die künftigen Zusatzpensionen ihrer Mitarbeiter:innen einbezahlen. Die Kerntätigkeiten der Valida Pension AG sind die Verwaltung von Pensionskonten, die Veranlagung des Pensionskapitals, der Risikoausgleich und die Auszahlung der Pensionen für die Begünstigten.

Die Verwaltung und Veranlagung des Pensionskapitals erfolgt in Veranlagungs- und Risikogemeinschaften“ (VRGen), welche in Sub-Veranlagungsgemeinschaften („VGen“) unterteilt werden können. Diese VRGen sind im Sinne der Offenlegungsverordnung als „Finanzprodukt“ anzusehen.

Die folgende Offenlegung bezieht sich auf die Sub-VGen 41, 42 und 43 der VRG 40.

 

Zusammenfassung

Die VGen 41, 42 und 43 („Finanzprodukt“) berücksichtigen im Zuge der Veranlagung ökologische und soziale Merkmale1.

Bei diesen Finanzprodukten werden ökologische und soziale Merkmale sowie Aspekte guter Unternehmensführung berücksichtigt (und beworben), aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Die Veranlagungsstrategie umfasst ein breit gestreutes Portfolio, welches überwiegend über Investmentfonds abgebildet wird. In der Auswahl und im Monitoring ist die ESG-Integration in die Investmentprozesse der gewählten Fonds/Produkte ein wesentliches Kriterium.

Zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Ziele wurden in der Valida Pension AG Prozesse und Strukturen eingerichtet und ein „ESG Integrated Ansatz“ implementiert. Die Auswahl von Investments unterliegt definierten Kriterien, die auch ökologische und soziale Merkmale abbilden (jeweils bessere Profile als vergleichbare Marktuniversen zeigen) – für die Messung und Überwachung wurden entsprechende Kennzahlen in einer internen ESG-Policy festgelegt.

Zur Messung der ökologischen und sozialen Merkmale werden unterschiedliche Ansätze, wie beispielsweise das Screening auf Ausschlusskriterien oder die Analyse von Klimapfaden und klimabedingten Risiken eingesetzt. Als Datenquelle verwendet die Valida Pension AG Datenbanken und Analysereports des internationalen, renommierten Anbieters ISS ESG.

In Bezug auf externe Fondsmanager:innen wird über Engagement der Valida Pension AG – basierend auf den Ergebnissen der Valida Pension AG-Analysen – eine Weiterentwicklung des ökologischen und sozialen Profils der Investments angestrebt.

Die Valida Pension AG bedient sich zu Risikomanagementzwecken, der Überprüfung von Negativkriterien sowie der Bewertung von Kontroversen und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Daten von ISS ESG (wenn notwendig setzten Datenanbieter auch Schätzungen für Datenpunkte ein). In einigen eingesetzten Assetklassen ist der Bezug von veröffentlichten nachhaltigkeitsbezogenen Daten zum aktuellen Zeitpunkt nicht oder nur eingeschränkt möglich bzw. die Qualität nicht ausreichend. In diesem Fall werden alternative Datenquellen oder Einschätzungen herangezogen. Dies betrifft insb. Investments in Private Markets Assetklassen, wo der Dialog mit dem Fondsmanager:innen einen wesentlichen Aspekt für die Ein- und Abschätzung von ökologischen und sozialen Einflüssen der Veranlagung darstellt.

Die Finanzprodukte werden hinsichtlich der Erreichung der ökologischen und sozialen Aspekte nicht an einem Referenzwert gemessen.
 

1 Vgl. Art. 8 Verordnung (EU) 2019/2088 /Offenlegungsverordnung

 

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

 

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Bei den VG 41, 42 und 43 werden folgende ökologischen und sozialen Merkmale sowie Aspekte guter Unternehmensführung im Investmentprozess und in der Veranlagung der Vermögenswerte berücksichtigt.

Als Ausschlusskriterien werden allgemein etablierte Kriterien wie z.B. kontroverse Waffen und die Verletzung internationaler Normen) festgelegt. Darüber hinaus fokussiert die Veranlagungsstrategie auf :

  • die Analyse der eingesetzten Produkte in Bezug auf die Integration von ESG im Investmentprozess. Neben ökonomischen Faktoren (z.B. traditionelle Kriterien wie Rentabilität, Liquidität und Sicherheit) werden ökologische und gesellschaftliche Aspekte, ebenso wie (gute) Unternehmensführung in den Anlageprozess integriert
  • die Analyse und das Monitoring von CO2-Emissionen
  • einen positiven Beitrag zu den UN Sustainable Development Goals (SDGs). Zum aktuellen Zeitpunkt können hier insb. klimarelevante Ziele positiv beeinflusst werden.

Die Kriterien und Prozesse werden im Rahmen einer Due Diligence vor Investition und im laufenden Monitoring geprüft.

Zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale werden, je nach Anlagekategorie und Produkt folgende Strategien von der Valida Pension AG bzw. den eingesetzten Fonds verfolgt (einzeln oder in Kombination):

  • Ausschlusskriterien/normenbasiertes Screening
  • ESG-Integration und Best-In-Class
  • Engagement

 

Anlagestrategie

Die Veranlagungsstrategie der Valida Pension AG umfasst ein breit gestreutes Portfolio, welches überwiegend über Investmentfonds abgebildet wird. Die Selektion von Investments unterliegt definierten Kriterien, die auch Nachhaltigkeitsindikatoren abbilden. Für deren Messung und Überwachung wurden entsprechende Kennzahlen in einer internen ESG-Policy festgelegt. Wir ermitteln für die Portfolios bzw. deren dafür geeignete Anteile Key Performance Indikatoren (KPIs) mit ökologischem oder sozial/gesellschaftlichem Hintergrund (Nachhaltigkeitsindikatoren). Diese werden mit einem repräsentativen Universum (Gesamtmarkt in der jeweiligen Assetklasse bzw. auf Portfolio-Ebene) verglichen. Darauf basierend verzichtet Valida Pension AG auf die explizite Festlegung von Ausschlusskriterien (mit Ausnahme von allgemein etablierten Kriterien wie z.B. kontroverse Waffen, Verletzung internationaler Normen) und steuert die Veranlagung auf Basis von definierten Zielgrößen für die einzelnen ESG-Ziele. Der Schwerpunkt der Strategie liegt auf „Engagement“ statt auf „Ausschluss“ und soll damit die Transition (den Übergang) zu einer nachhaltigeren Umwelt unterstützen.

Der von der Valida Pension AG gewählte “ESG Integrated”-Ansatz fokussiert auf die Analyse der eingesetzten Produkte in Bezug auf die Integration von ESG im Investmentprozess. Zum Einsatz kommen nur jene Investmentfonds, die den durch Valida Pension AG definierten ESG-Kriterien entsprechen. Ein besonderer Fokus bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren im Investmentprozess liegt auf Treibhausgasemissionen und dem CO2-Fußabdruck des Investitionsportfolios. Weitere berücksichtigte Faktoren sind:

  • Wasserverbrauch
  • die Achtung der Menschenrechte
  • die Beteiligung an Geschäften mit kontroversen Waffen
  • die Managementvergütung
  • Bestechung und Korruption
  • faire Steuerstrategie
  • Arbeitnehmerbeziehungen und Diversität
  • die Einhaltung von Arbeitsstandards

 

Aufteilung der Investitionen 

Die VGen 41, 42 und 43 berücksichtigen im Zuge der Veranlagung ökologische und soziale Merkmale gem. Art. 8 Offenlegungsverordnung - insb. in jenen Assetklassen, in denen eine entsprechende Datenqualität für das laufende Monitoring verfügbar ist. Die Nachhaltigkeit im Veranlagungsprozess wird durch den „ESG Integrated Ansatz“ der Valida Pension AG verwirklicht.

Die VGen 41, 42 und 43 planen zu mindestens 40% in Investments mit ökologischen oder sozialen Merkmalen zu investieren. Bis zu 60% wird in andere Investments veranlagt, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Grafik zur Aufteilung der Investitionen gem. Art. 8

Legende

#1Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden

Unterkategorien:

  • Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. 
  • Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. 

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. 

 

Andere Investitionen

Im Portfolio-Anteil #2 Andere Investitionen werden folgende Veranlagungen zusammengefasst: 

a.   Veranlagungen, die in ihrem Anlageprozess ökologische oder soziale Merkmale anwenden, bei denen jedoch derzeit keine standardisierten Daten für das Monitoring dieser Merkmale verfügbar sind 

b.   Veranlagungen lt. a. die aufgrund des Auflagezeitpunkts des Produktes und der Veranlagungsstruktur nicht nachträglich nach Artikel 8 Offenlegungsverordnung klassifiziert werden können

c.   Veranlagungen, denen aufgrund ihres Anlageschwerpunkts keine sozialen oder ökologischen Merkmale zugeordnet werden können

Für alle Kategorien gilt, dass über den von der Valida Pension AG implementierten „ESG Integrated Ansatz“ die Integration von sozialen oder ökologischen Kriterien in den Investmentprozess des jeweiligen Produktes analysiert und überwacht wird.

 

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Für das Monitoring und die Messung der Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale des Finanzprodukts verwendet die Valida Pension AG insb.

  • Kennzahlen zum ESG-Grade/Score des Portfolios (ISS ESG Performance Score – dieser bewertet die Nachhaltigkeit des Portfolios bzw. eines Portfolio-Anteils. Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 100 – je höher die Bewertung, desto nachhaltiger das Portfolio)
  • Beitrag zu den SDGs
  • CO2-Kennzahlen
  • das Carbon Risk Rating
  • Klima-Szenario-Analysen

Überprüft wird auch die Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact sowie der Ausschluss von geächteten Waffen.

 

Methoden

Die Valida Pension AG benutzt folgende Methoden für die Messung und Überwachung ökologischer und sozialer Merkmale:

  • Screening der Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact
  • Bestimmung des ESG-Profil des investierten Vermögens
  • Bestimmung des CO2-Fußabdrucks des investierten Vermögens
  • Screening hinsichtlich der Einhaltung definierter Ausschlusskriterien
  • Screening hinsichtlich der Wirkung auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs)
  • Klimaszenarioanalysen
     

Datenquellen und -verarbeitung

Für die ESG-Bewertung im Nachhaltigkeitsprozess werden sowohl interne als auch externe Datenquellen herangezogen. Als Ergänzung für die hauseigenen Recherchen bedient die Valida Pension AG sich dem Datenanbieter Institutional Shareholder Services. Die ISS ESG-Datenbank wird für die folgenden Zwecke genutzt:

  • Risikomanagement
  • Überprüfung von Negativkriterien
  • Bewertung von Kontroversen
  • Beurteilung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Der ISS ESG-Ansatz betrachtetet das gewünschte Unternehmen mittels einer vollumfänglichen Stakeholder- bzw. Nachhaltigkeitsanalyse. Die dafür genutzte Methodik basiert auf dem Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden. Zur Sicherung der Datenqualität werden Plausibilitätschecks sowie ein regelmäßiges Monitoring der Daten durchgeführt.

In einigen eingesetzten Assetklassen ist der Bezug von veröffentlichten nachhaltigkeitsbezogenen Daten zum aktuellen Zeitpunkt nicht oder nur eingeschränkt möglich bzw. die Qualität nicht ausreichend. In diesem Fall werden folgende alternative Datenquellen herangezogen:

  • Medienquellen
  • anerkannte internationale oder lokale Nichtregierungsorganisationen
  • Regierungsbehörden
  • zwischenstaatliche Organisationen
     

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Die Valida Pension AG stützt ihre Berechnung zu großen Teilen auf die Rohdaten externer Drittanbieter. Die Qualität der verwendeten Datenbanken wird in regemäßigen Abständen stichprobenartig geprüft. Jedoch können die folgenden Einschränkungen die Fehlermarge der Berechnung erzeugen:

  1. Die angewandten Methoden werden durch die begrenzte Verfügbarkeit von relevanten Daten eingeschränkt. Aus diesem Grund schätzen die von der Valida Pension AG verwendeten externen Datenanbieter regelmäßig Datenpunkte. Der Abdeckungsgrad sowie die Methodik dieser Schätzung werden fortlaufend verbessert. Nichtdestotrotz können Fehler in der Schätzungsdurchführung auftreten.
  2. Eine weitere Fehlerquelle ist die Zeitverzögerung der Daten und Bewertungsergebnissen. Die Zeitverzögerung entsteht unter anderem dadurch, dass die ausgewählten Unternehmen ihre jährliche Berichterstattung für das vorangegangene Geschäftsjahr durchführen, was zu einer verspäteten Verfügbarkeit von Informationen führt. Doch auch das Datum, an dem die Informationen veröffentlicht, sowie der Zeitpunkt von Datenabruf und -Verarbeitung können zu Verzögerungen führen.
  3. Auch die Nutzung alternativer Daten wie z.B. Medienberichte birgt eine Fehlerquelle. Diese sind zwar üblicherweise aktueller und können ad hoc in die Analyse integriert werden, bringen jedoch auch ein gewisses Maß an Unsicherheit mit sich. Unter anderem werden erklärte Verpflichtungen oder Strategien eventuell nicht den Erwartungen gemäß umgesetzt. Die Datenprovider der Valida Pension AG setzen robuste Methoden ein, um die Glaubwürdigkeit der Verpflichtungen in Bezug auf die künftige Leistung betroffener Unternehmen zu bewerten.
     

Sorgfaltspflicht

Die Valida Pension AG berücksichtigt in ihrer Veranlagungsstrategie regulatorische Vorgaben sowie die unternehmenseigene ESG-Strategie. Insbesondere stützt die Valida Pension AG ihre Tätigkeiten auf folgende interne und externe Regelwerke:

  • die Grundsätze verantwortlichen Investierens der Vereinten Nationen (PRI)
  • den UN Global Compact
  • die Ziele der Raiffeisen Nachhaltigkeits-Initiative
  • den Raiffeisen Code of Conduct

Im Rahmen eines mehrstufigen Due Diligence Prozesses werden die Investments vor der Produkteinführung unter anderem auf die Erfüllung ökologischer und sozialer Merkmale geprüft. Danach werden die eingesetzten Investmentprodukte der Valida Pension AG laufend überwacht und in Bezug auf ihre Einhaltung von ökologischen und sozialen Merkmalen beurteilt. 

 

Mitwirkungspolitik

Die Valida Pension AG ist sich als einer der führenden Dienstleister im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich der treuhänderischen Pflichten gegenüber ihren Kunden bewusst. Der Großteil des veranlagten Vermögens wird indirekt über Fonds/Produkte von nationalen und internationalen Anbietern gehalten.

Als Teil der treuhänderischen Pflichten betreibt die Valida Pension AG aktives Engagement mit Produktanbietern, um die Interessen ihrer Kunden bestmöglich zu wahren. Dies betrifft insb. die Investmentprozesse und Engagement-Strategien der betreffenden Produkte/Fondsmanager:innen Direktes Engagement bei Unternehmen wird durch die Fondmanager:innen der von Valida Pension AG eingesetzten Produkte wahrgenommen. Die Offenlegung des Abstimm-Verhaltens der eingesetzten Produkte/Fondsmanager:innen bei Hauptversammlungen ist dabei selbstverständlich.

Im Zuge des Engagement-Prozesses werden Ziele formuliert, deren Erreichung kontrolliert und dokumentiert werden. Bei Nichterreichung der gesetzten Ziele wird ein Eskalationsverfahren ausgelöst, welches in der finalen Eskalationsstufe der Deinvestition enden kann. 

 

Bestimmter Referenzwert

Das Finanzprodukt wird hinsichtlich der Erreichung der ökologischen und sozialen Aspekte nicht an einem Referenzwert gemessen.

Stand: 30.06.2024; Version 2.0

Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren

Die Veranlagungsstrategie der Valida Pension AG umfasst ein breit gestreutes Portfolio, welches überwiegend über Investmentfonds abgebildet wird. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in den Investmentprozesse der gewählten Fonds/Produkte ist ein wesentlicher Bestandteil der Auswahl-und Monitoringprozesse.

Die Selektion von Investments unterliegt definierten Kriterien, welche auch Nachhaltigkeitsindikatoren abbilden. Diese Indikatoren berücksichtigen negative Effekte von Investments die durch den Ausstoß von Treibhausgasen sowie die Nicht-Berücksichtigung von Governance-Richtlinen und sozialen Standards entstehen. Für ihre Messung und Überwachung wurden entsprechende Kennzahlen in der internen ESG-Policy festgelegt. Die Valida Pension AG ermittelt für die Portfolios bzw. deren dafür geeignete Anteile Key Performance Indikatoren (KPIs) mit ökologischem oder sozial/gesellschaftlichem Hintergrund (Nachhaltigkeitsindikatoren). Diese werden mit einem repräsentativen Universum (Gesamtmarkt in der jeweiligen Assetklasse  bzw. auf Portfolio-Ebene) verglichen. Darauf basierend verzichtet Valida Pension AG auf die explizite Festlegung von Ausschlusskriterien (mit Ausnahme von allgemein etablierten Kriterien wie z.B. kontroverse Waffen, Verletzung internationaler Normen) und steuert die Veranlagung auf Basis von definierten Zielgrößen für die einzelnen Nachhaltigkeitsziele. Der Schwerpunkt der Strategie liegt auf „Engagement“ statt auf „Ausschluss“ und soll damit die Transition (den Übergang) zu einer nachhaltigeren Umwelt unterstützen.

 

Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Finanzproduktes

Die Valida Pension AG berücksichtigt nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen in der Veranlagung. Konkret werden die eingesetzten Produkte auf Portfolioebene in Bezug auf die Integration von ESG-Kriterien im Investmentprozess analysiert. Zum Einsatz kommen nur jene Investmentfonds, die den durch Valida Pension AG definierten Nachhaltigkeitskriterien entsprechen.  Ein besonderer Fokus liegt auf Treibhausgasemissionen und dem CO2-Fußabdruck des Portfolios. Weitere berücksichtigte Faktoren sind: Wasserverbrauch, die Achtung der Menschenrechte, die Beteiligung an Geschäften mit kontroversen Waffen, Bestechung und Korruption, faire Steuerstrategie, Arbeitnehmer:innenbeziehungen und Diversität sowie die Einhaltung von Arbeitsstandards.

Zur Messung und Bewertung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen werden unterschiedliche Ansätze, z.B. das Screening auf Ausschlusskriterien bzw. kontroverse Geschäftspraktiken, die Ermittlung von CO2-Emissionen, die Betrachtung des ESG-Profils der Veranlagung, die Analyse von Klimapfaden und klimabedingten Risiken sowie das Monitoring des Beitrags zu den UN Sustainable Development Goals eingesetzt. Als Datenquelle verwendet die Valida Pension AG Datenbanken und Analysereports des internationalen, renommierten Anbieters ISS ESG. 

In Bezug auf externe Fondsmanager wird über Engagement der Valida Pension AG – basierend auf den Ergebnissen der internen Analysen – eine Weiterentwicklung des ökologischen und sozialen Profils der Investments angestrebt.

 

Mitwirkungspolitik

Die Valida Pension AG ist sich als einer der führenden Anbieter für Pensionskassenlösungen in Österreich der treuhänderischen Pflichten gegenüber ihren Kunden bewusst. Der Großteil des veranlagten Vermögens wird indirekt über Fonds/Produkte von nationalen und internationalen Anbietern gehalten. 

Als Teil der treuhänderischen Pflichten betreibt die Valida Pension AG aktives Engagement mit Produktanbietern, um die Interessen ihrer Kund:innen bestmöglich zu wahren. Dies betrifft insbesondere die Investmentprozesse und Engagement-Strategien der betreffenden Produkte/Fondsmanager:innen. Direktes Engagement bei Unternehmen wird durch die Fondmanager:innen der von Valida Pension AG eingesetzten Produkte wahrgenommen. Die Offenlegung des Abstimm-Verhaltens der Fondsmanager:innen bei Hauptversammlungen ist dabei selbstverständlich.

 

Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards für die Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung

Die Portfolios der Valida Pension AG werden regelmäßig in Bezug auf ihren Beitrag zum 1,5°C Ziel des Pariser Klimaabkommens überprüft. Zusätzlich unterstützt die Valida Pension AG zahlreiche Initiativen und Projekte.

 

Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Raiffeisen Bank International AG (RBI)

Die Valida Pension AG bekennt sich zu den Grundwerten der RBI-Gruppe, wie sie im Code of Conduct der RBI beschrieben sind und legt den Code of Conduct sinngemäß auch ihrer eigenen Tätigkeit zugrunde.

Der Code of Conduct der RBI-Gruppe definiert deren Grundwerte und bildet das Fundament für deren gesetzeskonforme und ethisch orientierte Unternehmenskultur. Er ist für alle Mitarbeiter:innen der RBI-Gruppe bindend und gewährleistet, dass für das geschäftliche und ethische Verhalten höchste Standards eingehalten werden, die auf den folgenden Wertvorstellungen basieren:

  • Kundenorientierung
  • Professionalität
  • Qualität
  • gegenseitiger Respekt
  • Initiative
  • Teamwork
  • Integrität

 

Principles for Responsible Investment (PRI)

Die “Principles for Responsible Investments” (PRI) der Vereinten Nationen sind sechs Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment, die auf UN-Initiative von einer Gruppe institutioneller Investoren entwickelt wurden. Sie sind Kern einer freiwilligen Selbstverpflichtung von Asset Manager:innen, Asset Ownern und Service Providern. Ziel ist es, die Unterzeichner dabei zu unterstützen, Nachhaltigkeitsthemen in ihre Investitionsentscheidungsprozesse einzubauen. So tragen Unterzeichner zu einem nachhaltigeren globalen Finanzsystem bei.

Die Valida Pension AG hat diese Prinzipien im Frühjahr 2021 in der Kategorie „Asset Owner“ unterzeichnet und verpflichtet sich somit (soweit mit der treuhänderischen Verantwortung vereinbar) dazu,

  • ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse in der Veranlagung einzubeziehen
  • Ein aktiver Aktionär zu sein und ESG-Themen in die Aktionärspolitik und -praxis einzubeziehen
  • Eine angemessene Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen bei den Einheiten in die investiert wird zu fordern (im Falle der Valida Pension AG betrifft dies insb. die Fonds, in welche investiert wird)
  • Die Akzeptanz und Umsetzung der unterzeichneten Grundsätze in der Investmentbranche voranzutreiben
  • Zusammenzuarbeiten, um die Wirksamkeit bei der Umsetzung der Grundsätze zu stärken
  • Über Aktivitäten und Fortschritte bei der Anwendung der Grundsätze Bericht zu erstatten

 

Raiffeisen Nachhaltigkeits-Initiative

Die Raiffeisen Nachhaltigkeits-Initiative (RNI) – vormals Raiffeisen Klimaschutz-Initiative – ist eine Plattform, Service- und Vertretungseinrichtung für Aktivitäten ihrer Mitglieder auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Die Valida Pension AG ist Mitglied.

 

UN Global Compact

Der United Nations Global Compact ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die Vision des UN Global Compact ist eine inklusive und nachhaltige Weltwirtschaft auf Grundlage der 10 universellen Prinzipien sowie die Unterstützung der 17 Ziele Nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Die Valida Pension AG ist Mitglied.

 

Maßnahmen zur Umsetzung und Steuerung

Das Wissen um Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren ist essenziell. Ein internes ESG-Kommittee stellt die Auseinandersetzung mit ESG-Risiken, die laufende Weiterentwicklung und die Umsetzung der Maßnahmen sicher. Die hier beschriebene Strategie wurde im Jahr 2021 implementiert und wird jährlich überprüft. Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden kann es zu Anpassungen dieser Strategie kommen.

Stand: 30.06.2024; Version 2.0

Zusammenfassung

Die Valida Pension AG (LEI-Code: 529900VQM2HTVIKVVL16) berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die Erklärung der Valida Pension AG zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der VRG 0 auf Nachhaltigkeitsfaktoren .

Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.2023.

Die Valida Pension AG ist Teil der Valida Vorsorge Management Gruppe, dem Spezialisten für betriebliche Altersvorsorge der Raiffeisen Bankengruppe sowie der UNIQA Insurance Group. Als solches ist sie in die Nachhaltigkeitsstrategie der Raiffeisen Bank International eingebettet. 

Die Valida Pension AG verfolgt einen Investmentansatz in dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden. Dieser setzt auf die Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien im Investmentprozess um die Transition/Weiterentwicklung von Unternehmen in Bezug auf ESG-Faktoren über den Engagementprozess zu unterstützen.  Die folgende Berichterstattung über PAI-Indikatoren und ihre Integration erfolgt in Abhängigkeit von der Qualität und Verfügbarkeit der Daten sowie ihrer Relevanz für die Valida Pension AG. Die Erklärung wird im Juni 2024 aktualisiert, um die aktuellen Ergebnisse der PAI-Berechnung einzubeziehen.

 

Indikatoren für Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird

Klimaindikatoren und andere umweltbezogene Indikatoren

Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen Messgröße Auswirkungen
2023
Auswirkungen 2022 Erläuterung Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum
Treibhausgas-emissionen 1. THG-Emissionen Scope-1-Treibhaus-
gasemissionen

9.059,35
tCO2/mEUR       

 

6.908,35 tCO2/mEUR       

 

  Beibehaltung des Ziels einer Mindest-Reduktion gegenüber dem relevanten Markt
    Scope-2-Treibhaus-
gasemissionen
2.964,65 
tCO2/mEUR
2.089,33 tCO2/mEUR   Beibehaltung des Ziels einer Mindest-Reduktion gegenüber dem relevanten Markt
    Scope-3-Treibhaus-gasemissionen 83.194,21 
tCO2/mEUR
50.670,90 tCO2/mEUR   werden derzeit gemessen und gemonitort - aktuell keine Ziel-Vorgaben
   

THG-Emissionen

gesamt

95.218,21 
tCO2/mEUR
59.668,58 tCO2/mEUR   -
  2. CO2-Fußabdruck CO2-Fußabdruck 412,71 t
CO2/mEUR
313,29 tCO2/mEUR   Beibehaltung des Ziels einer Mindest-Reduktion gegenüber dem relevanten Markt
  3. THG-Emissionsintensität
der Unternehmen,
in die investiert
wird
THG-Emissionsintensität
der Unternehmen, in die investiert wird
625,06 
to/mEUR
560,38 to/mEUR   Beibehaltung des Ziels einer Mindest-Reduktion gegenüber dem relevanten Markt
  4. Engagement in Unternehmen, die
im Bereich der
fossilen
Brennstoffe tätig
sind
Anteil der Investitionen
in Unternehmen, die im
Bereich der fossilen
Brennstoffe tätig sind
3,62 % 3,93 %   Überwachung der Engagement-Strategie der eingesetzten Fonds/Produkte; Zielwert <5%
 

5. Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht

erneuerbaren Energiequellen

Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung der Unternehmen, in die investiert wird, aus nicht erneuerbaren Energiequellen im Vergleich zu erneuerbaren Energiequellen, ausgedrückt in Prozent der gesamten Energiequellen 46,04 % 63,94 %   Ziel: sukzessve Reduktion des Anteils an nicht erneuerbaren Energiequellen
  6. Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren Energieverbrauch in GWh pro einer Million EUR Umsatz der Unternehmen, in die investiert wird, aufgeschlüsselt nach klimaintensiven Sektoren 0,004758 
GWh/mEUR

0,013076 GWh/mEUR

 

  Monitoring im Zeitablauf
Biodiversität 7. Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, mit Standorten/Betrieben in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität, sofern sich die Tätigkeiten dieser Unternehmen nachteilig auf diese Gebiete auswirken 0,07 % 0,06 %   Monitoring
Wasser 8. Emissionen im Wasser Tonnen Emissionen in Wasser, die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR verursacht werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt        
Abfall 9. Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle Tonnen gefährlicher und radioaktiver Abfälle, die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR erzeugt werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt        

Indikatoren in den Bereichen Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen Messgröße Auswirkungen 2023 Auswirkungen 2022 Erläuterung Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum
Soziales und Beschäftigung 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die an Verstößen gegen die UNGC-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beteiligt waren 0,24 %        0,7 %    Engagement bei eingesetzten Produkten/Fonds
  11. Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die keine Richtlinien zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder keine Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden wegen Verstößen gegen die UNGC-Grundsätze und OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eingerichtet haben 9,39 % 11,01 %   Engagement bei eingesetzten Produkten/Fonds
  12. Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Durchschnittliches unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle bei den Unternehmen, in die investiert wird 0,09 % 0,04 %    
  13. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Durchschnittliches Verhältnis von Frauen zu Männern in den Leitungs- und Kontrollorganen der Unternehmen, in die investiert wird, ausgedrückt als Prozentsatz aller Mitglieder der Leitungs- und Kontrollorgane 0,46 % 0,53 %    
  14. Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die an der Herstellung oder am Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind 0 % 0 %    

Indikatoren für Investitionen in Staaten und supranationale Organisationen

Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen Messgröße Auswirkungen 2023 Auswirkungen 2022 Erläuterung Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum
Umwelt 15. THG-Emissionsintensität THG-Emissionsintensität der Länder, in die investiert wird


142,28 to/mEUR GDP     

106,7
to/mEUR GDP 
  Monitoring
Soziales 16. Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen Anzahl der Länder, in die investiert wird, die nach Maßgabe internationaler Verträge und Übereinkommen, der Grundsätze der Vereinten Nationen oder, falls anwendbar, nationaler Rechtsvorschriften gegen soziale Bestimmungen verstoßen (absolute Zahl und relative Zahl, geteilt durch alle Länder, in die investiert wird) 8,88 %

 

6,52 %

 

Investition in Emerging Markets Staatsanleihen Monitoring

Indikatoren für Investitionen in Immobilien

Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen Messgröße Auswirkungen 2023 Auswirkungen 2022 Erläuterung Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum
Fossile Brennstoffe 17. Engagement in fossilen Brennstoffen durch die Investition in Immobilien  Anteil der Investitionen in Immobilien, die im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen

 

     
Energieeffizienz 18. Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz Anteil der Investitionen in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz        

Zusätzliche Klimaindikatoren und andere umweltbezogene Indikatoren

Indikatoren für Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird

Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen Messgröße Auswirkungen 2023 Auswirkungen 2022 Erläuterung Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum
Emissionen 1. Emissionen von
anorganischen Schadstoffen
Tonnen Äquivalent anorganischer Schadstoffe pro investierter Million EUR, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt           
  2. Emissionen von
Luftschadstoffen
Tonnen Äquivalent Luftschadstoffe pro investierter Million EUR, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt 188,40
 to/mEUR
68.294,11 to/mEUR   Monitoring
  3. Emissionen
ozonabbauender Stoffe
Tonnen Äquivalent ozonabbauender Stoffe pro investierter Million EUR, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt        
  4. Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Verringerung
der CO2-Emissionen
Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die keine Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen im Sinne des Übereinkommens von Paris umsetzen 26,72 % 34,13 %   Reduktion des Anteils durch Engagement-Maßnahmen der eingesetzten Fonds/Produkte
Energieeffizienz 5. Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach Art
der nicht erneuerbaren Energiequellen
Anteil der von den Unternehmen, in die investiert wird, genutzten Energie aus nicht erneuerbaren Quellen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen nicht erneuerbaren Energiequellen        
Wasser, Abfall und Materialemissionen 6. Wasserverbrauch
und Recycling
1. Durchschnittlicher Wasserverbrauch (in Kubikmetern) der Unternehmen, in die investiert wird, pro einer Million EUR Umsatz 11.205,33 
m³/mEUR
17.905,04 m³/mEUR   Monitoring
    2. Gewichteter durchschnittlicher Prozentsatz des von den Unternehmen, in die investiert wird, zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers 2,31 % 6,10 %   Monitoring
  7. Investitionen in Unternehmen ohne Wasserbewirtschaftungs-maßnahmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird,  ohne Wasserbewirtschaftungs-maßnahmen 9,01 % 9,93 %   Reduktion des Anteils durch Engagement-Maßnahmen der eingesetzten Fonds/Produkte
  8. Engagement in Gebieten mit hohem Wasserstress Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, deren Standorte in Gebieten mit hohem Wasserstress liegen und die keine Wasserbewirtschaftungs-maßnahmen umsetzen        

Zusätzliche Indikatoren für die Bereiche Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Indikatoren für Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird

Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen Messgröße Auswirkungen 2023 Auswirkungen 2022 Erläuterung Ergriffene und geplante Maßnahmen und Ziele für den nächsten Bezugszeitraum
Soziales und Beschäftigung 1. Investitionen in Unternehmen ohne Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die keine Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen eingerichtet haben

10,17 %     

12,46 %  Investition in Emerging Markets wirkt negativ auf diesen Wert Reduktion des Anteils durch Engagement-Maßnahmen der eingesetzten Fonds/Produkte
  2. Unfallquote Unfallquote in Unternehmen, in die investiert wird, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt        
  3. Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage in den Unternehmen, in die investiert wird, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt        
  4. Kein Verhaltenskodex für Lieferanten Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die nicht über einen Verhaltenskodex für Lieferanten verfügen (zur Bekämpfung von unsicheren Arbeitsbedingungen, prekärer Beschäftigung, Kinderarbeit und Zwangsarbeit) 12,67 % 14,32 % Investition in Emerging Markets wirkt negativ auf diesen Wert Reduktion des Anteils durch Engagement-Maßnahmen der eingesetzten Fonds/Produkte
  5. Kein Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Arbeitnehmerbelangen Anteil der Investitionen in Unternehmen, in denen es keine Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern gibt        
  6. Unzureichender Schutz von Hinweisgebern Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, deren Standorte in Gebieten mit hohem Wasserstress liegen und die keine Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen umsetzen 0,64 % 0,22 %   Monitoring
  7. Fälle von Diskriminierung 1. Anzahl der gemeldeten Diskriminierungsfälle in den Unternehmen, in die investiert wird, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt        
    2. Anzahl der Diskriminierungsfälle, die in den Unternehmen, in die investiert wird, zu Sanktionen führten, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt        
  8. Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Durchschnittliches Verhältnis zwischen der jährlichen Gesamtvergütung des höchstbezahlten Mitarbeiters und dem Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Mitarbeiter (ohne den höchstbezahlten Mitarbeiter) in den Unternehmen, in die investiert wird 464,31 334,97   Monitoring
Menschenrechte 9. Fehlende Menschenrechtspolitik Anteil der Investitionen in Unternehmen ohne Menschenrechtspolitik 15,51 % 13,23 % Investition in Emerging Markets wirkt negativ auf diesen Wert Reduktion des Anteils durch Engagement-Maßnahmen der eingesetzten Fonds/Produkte
  10. Fehlende Sorgfaltspflicht Anteil der Investitionen in Unternehmen, die keine Sorgfaltsprüfung zur Ermittlung, Verhinderung, Begrenzung und Bewältigung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte durchführen 30,86 % 36,88 % Investition in Emerging Markets wirkt negativ auf diesen Wert Reduktion des Anteils durch Engagement-Maßnahmen der eingesetzten Fonds/Produkte
  11. Fehlende Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die keine Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels eingerichtet haben        
  12. Geschäftstätigkeiten und Lieferanten, bei denen ein erhebliches Risiko von Kinderarbeit besteht Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass bei ihren Tätigkeiten oder den Tätigkeiten ihrer Lieferanten Kinder zur Arbeit herangezogen werden, aufgeschlüsselt nach geografischen Gebieten oder Art der Tätigkeit        
  13. Geschäftstätigkeiten und Lieferanten, bei denen ein erhebliches Risiko von Zwangsarbeit besteht Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass bei ihren Tätigkeiten oder den Tätigkeiten ihrer Lieferanten Zwangsarbeit eingesetzt wird, aufgeschlüsselt nach geografischen Gebieten und/oder Art der Tätigkeit        
  14. Anzahl der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen Gewichteter Durchschnitt der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen im Zusammenhang mit Unternehmen, in die investiert wird        
Bekämpfung von Korruption und Bestechung 15. Fehlende Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Anteil der Investitionen in Unternehmen, die keine Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption eingerichtet haben        
  16. Unzureichende Maßnahmen bei Verstößen gegen die Standards zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, bei denen Unzulänglichkeiten bei der Ahndung von Verstößen gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung festgestellt wurden 0,01 % 0,03 %   Monitoring
  17. Anzahl der Verurteilungen und Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Anzahl der Verurteilungen und Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften bei den Unternehmen, in die investiert wird        
Soziales 18. Durchschnittlicher Score für Einkommensungleichheit Einkommensverteilung und wirtschaftliche Ungleichheit in einer Volkswirtschaft, gemessen anhand eines quantitativen Indikators, der in der Spalte „Erläuterung“ erläutert wird 1,35 0,76 Investition in Emerging Markets wirkt negativ auf diesen Wert Monitoring
  19. Durchschnittlicher Score für Meinungsfreiheit Bewertung des Ausmaßes, in dem politische und zivilgesellschaftliche Organisationen frei agieren können, anhand eines quantitativen Indikators, der in der Spalte „Erläuterung“ erläutert wird 1,66 1 Investition in Emerging Markets wirkt negativ auf diesen Wert Monitoring
Menschenrechte 20. Durchschnittliche Leistung im Bereich Menschenrechte Bewertung der durchschnittlichen Leistung der Länder, in die investiert wird, im Bereich Menschenrechte anhand eines quantitativen Indikators, der in der Spalte „Erläuterung“ erläutert wird 1,72 1,05 Investition in Emerging Markets wirkt negativ auf diesen Wert Monitoring
Staatsführung 21. Durchschnittlicher Score für Korruption Bewertung des wahrgenommenen Ausmaßes der Korruption im öffentlichen Sektor anhand eines quantitativen Indikators, der in der Spalte „Erläuterung“ erläutert wird 1,14 0,71 Investition in Emerging Markets wirkt negativ auf diesen Wert Monitoring
  22. Nicht kooperative Länder und Gebiete für Steuerzwecke Investitionen in Ländern, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke stehen 0,39 % 0,22 % Investition in Emerging Markets wirkt negativ auf diesen Wert Monitoring
  23. Durchschnittlicher Score für politische Stabilität Bewertung der Wahrscheinlichkeit, dass das derzeitige politische System durch Gewaltanwendung gestürzt wird, anhand eines quantitativen Indikators, der in der Spalte „Erläuterung“ erläutert wird        
  24. Durchschnittlicher Score für Rechtsstaatlichkeit Bewertung des Ausmaßes der Korruption, des Fehlens von Grundrechten und der Mängel in der Zivil- und Strafjustiz anhand eines quantitativen Indikators, der in der Spalte „Erläuterung“ erläutert wird 1,16 0,72 Investition in Emerging Markets wirkt negativ auf diesen Wert Monitoring

Beschreibung der Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

In der Valida Pension AG werden die folgenden Strategien angewendet, um die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen zu priorisieren:

  • 2016: Beitritt in das UN Global Compact Netzwerk Österreich
  • 2021: Unterzeichnung der Prinzipien für verantwortliches Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI) und Integration der PRI-Prinzipien in den ESG-Ansatz der Valida Pension AG
  • 2021: Messung des CO2-Fußabdrucks und des Beitrags zu den SDGs der Veranlagung
  • 2021 : Implementierung der Nachhaltigkeitsstrategie

Die angewandte Nachhaltigkeitsstrategie wurde 2022 überarbeitet und mit 31.03.2022 vom Vorstand genehmigt.  

Die Veranlagungsstrategie der Valida Pension AG umfasst ein breit gestreutes Portfolio, welches überwiegend über Investmentfonds abgebildet wird. Die Selektion von Investments unterliegt definierten Kriterien, welche auch Nachhaltigkeitsindikatoren abbilden. Die Valida Pension AG ermittelt für die Portfolios bzw. deren dafür geeignete Anteile Key Performance Indikatoren (KPIs) mit umweltbezogenem oder sozial/gesellschaftlichem Hintergrund (Nachhaltigkeitsindikatoren). Diese werden mit einem repräsentativen Universum (Gesamtmarkt in der jeweiligen Assetklasse  bzw. auf Portfolio-Ebene) verglichen. Darauf basierend verzichtet die Valida Pension AG auf die explizite Festlegung von Ausschlusskriterien (mit Ausnahme von allgemein etablierten Kriterien wie z.B. kontroverse Waffen, Verletzung internationaler Normen) und steuert die Veranlagung auf Basis von definierten Zielgrößen für die einzelnen ESG-Ziele. Der Schwerpunkt der Strategie liegt auf „Engagement“ statt auf „Ausschluss“ und soll damit die Transition (den Übergang) zu einer nachhaltigeren Umwelt unterstützen. 

Der von der Valida Pension AG gewählte Ansatz fokussiert auf die Analyse der eingesetzten Produkte in Bezug auf die Integration von Nachhaltigkeit im Investmentprozess. Zum Einsatz kommen nur jene Investmentfonds, die den durch die Valida Pension AG definierten Nachhaltigkeitskriterien entsprechen.  Ein besonderer Fokus liegt auf Treibhausgasemissionen und dem CO2-Fußabdruck des Portfolios. Weitere in der PAI-Berechnung berücksichtigte Faktoren sind: Wasserverbrauch, die Achtung der Menschenrechte, die Beteiligung an Geschäften mit kontroversen Waffen, Bestechung und Korruption, faire Steuerstrategie, Arbeitnehmer:innenbeziehungen und Diversität sowie die Einhaltung von Arbeitsstandards. 

Zur Messung der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden unterschiedliche Ansätze, z.B. das Screening auf Ausschlusskriterien bzw. kontroverse Geschäftspraktiken, die Ermittlung von CO2-Emissionen, die Analyse von Klimapfaden und klimabedingten Risiken sowie der Beitrag zu den UN Sustainable Development Goals eingesetzt. Als Datenquelle verwendet die Valida Pension AG Datenbanken und Analysereports des internationalen, renommierten Anbieters ISS ESG. 

In Bezug auf externe Fondsmanager:innen wird über Engagement der Valida Pension AG – basierend auf den Ergebnissen der Valida Pension AG-Analysen – eine Weiterentwicklung des ökologischen und sozialen Profils der Investments angestrebt.

 

Zuweisung der Verantwortung für die Umsetzung dieser Strategien im Rahmen der organisatorischen Strategien und Verfahren 

Verantwortlich für die Integration relevanter nachteiliger Nachhaltigkeitsfaktoren in den Anlageprozess sind: 

  • Vorstand
  • Asset Management
  • Risk Management 

Die Überwachung der Nachhaltigkeitsstrategie in der Veranlagung sowie ihre Umsetzung befinden sich im Zuständigkeitsbereich des Vorstands.  

Hauptverantwortlich für Nachhaltigkeit in der Anlagestrategie ist das Asset Management, welches die folgenden Aufgaben abdeckt: die Formulierung nachhaltiger Investitionsrichtlinien, die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen, die Berechnung von ESG-Scores, das Monitoring von ESG- und Klimakennzahlen sowie die Überprüfung der Engagement-Strategien der eingesetzten Fonds/Produkte. Darüber hinaus ist das Asset Management für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategien zuständig und reduziert damit tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. 

Das Risk Management kontrolliert die Auswertung des Asset Managements zur Einhaltung von selbstdefinierten ESG-Limiten. Darüber hinaus wird im Rahmen des Produkteinführungsprozesses jedes neue Investment auf ESG-Engagement analysiert. 

Jährlich wird die Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken geprüft und auf bestehende Risikokonten gemappt. 

 

Methoden zur Feststellung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen 

Als Ausschlusskriterien im Anlageprozess werden allgemein etablierte Kriterien wie z.B. kontroverse Waffen oder die Verletzung internationaler Normen festgelegt. Darüber hinaus fokussiert die Veranlagungsstrategie auf die Analyse der eingesetzten Produkte 

  • in Bezug auf die Integration von ESG im Investmentprozess. 
  • der Analyse und dem Monitoring von CO2-Emissionen sowie einem 
  • positiven Beitrag zu den UN Sustainable Development Goals (SDGs).

Zum aktuellen Zeitpunkt können hier insbesondere klimarelevante Ziele positiv beeinflusst werden. Die Kriterien und Prozesse werden im Rahmen einer Due Diligence-Prüfung vor der Investition und im laufenden Monitoring geprüft. 

Zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsindikatoren werden, je nach Anlagekategorie und Produkt folgende Strategien von den eingesetzten Fonds verfolgt (einzeln oder in Kombination): 

  • Ausschlusskriterien/normenbasiertes Screening
  • ESG-Integration 
  • Best-In-Class
  • Engagement

Für das Monitoring und die Messung der Erfüllung der Nachhaltigkeitsindikatoren des Finanzprodukts verwendet und überprüft die Valida Pension AG:

  • Kennzahlen zum ESG-Grade/Score des Portfolios (ISS ESG Performance Score – dieser bewertet die Nachhaltigkeit des Portfolios bzw. eines Portfolio-Anteils.)
  • den Beitrag zu den SDGs
  • CO2-Kennzahlen
  • Carbon Risk Rating 
  • Klima-Szenario-Analysen
  • die Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact 
  • den Ausschluss von geächteten Waffen

 

Erläuterung der Fehlermarge der angewandten Methode

Die Valida Pension AG stützt ihre Berechnung zu großen Teilen auf die Rohdaten externer Drittanbieter. Die Qualität der verwendeten Datenbanken wird in regemäßigen Abständen stichprobenartig geprüft. Jedoch können die folgenden Einschränkungen die Fehlermarge der Berechnung erzeugen:

  • Die angewandten Methoden werden durch die begrenzte Verfügbarkeit von relevanten Daten eingeschränkt. 
  • Eine weitere Fehlerquelle ist die Zeitverzögerung der Daten und Bewertungsergebnisse. Die Zeitverzögerung entsteht unter anderem dadurch, dass die ausgewählten Unternehmen ihre jährliche Berichterstattung für das vorangegangene Geschäftsjahr durchführen, was zu einer verspäteten Verfügbarkeit von Informationen führt. Eine zusätzliche Verzögerung kann aus dem Zeitpunkt, zu dem die Informationen von dem betroffenen Unternehmen veröffentlicht werden, und dem Zeitpunkt, zu dem diese Daten von Datenanbieter gesammelt und verarbeitet werden, entstehen.
  • Auch die Nutzung alternativer Daten wie z.B. Medienberichte birgt eine Fehlerquelle. Diese sind zwar üblicherweise aktueller und können ad hoc in die Analyse integriert werden, bringen jedoch auch ein gewisses Maß an Unsicherheit mit sich. 

 

Datenquellen

Für die ESG-Bewertung im Nachhaltigkeitsprozess werden sowohl interne als auch externe Datenquellen herangezogen. Als Ergänzung für die hauseigenen Recherchen bedient die Valida Pension AG sich dem Datenanbieter Institutional Shareholder Services. Die ISS ESG Datenbank wird für die folgenden Zwecke genutzt: 

  • Risikomanagement
  • Überprüfung von Negativkriterien
  • Bewertung von Kontroversen 
  • Beurteilung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Der ISS ESG-Ansatz betrachtetet das gewünschte Unternehmen mittels einer vollumfänglichen Stakeholder- bzw. Nachhaltigkeitsanalyse. Die dafür genutzte Methodik basiert auf dem Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden. Die hier abgebildeten Datenpunkte der negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden mittels eines qualitätsgesicherten monatlichen Prozesses von Institutional Shareholder Services bezogen. Zur Sicherung der Datenqualität werden Plausibilitätschecks sowie ein regelmäßiges Monitoring der Daten durchgeführt. 

In einigen eingesetzten Assetklassen ist der Bezug von veröffentlichten nachhaltigkeitsbezogenen Daten zum aktuellen Zeitpunkt nicht oder nur eingeschränkt möglich bzw. die Qualität nicht ausreichend. In diesem Fall werden folgende alternative Datenquellen herangezogen:

  • Medienquellen
  • anerkannte internationale oder lokale Nichtregierungsorganisationen
  • Regierungsbehörden 
  • zwischenstaatliche Organisationen

 

Mitwirkungspolitik 

Die Valida Pension AG ist sich als einer der führenden Anbieter für Pensionskassenlösungen in Österreich der treuhänderischen Pflichten gegenüber ihren Kunden bewusst. Der Großteil des veranlagten Vermögens wird indirekt über Fonds/Produkte von nationalen und internationalen Anbietern gehalten. 

Als Teil der treuhänderischen Pflichten betreibt die Valida Pension AG aktives Engagement mit Produktanbietern, um die Interessen ihrer Kund:innen bestmöglich zu wahren. Dies betrifft insbesondere die Investmentprozesse und Engagement-Strategien der betreffenden Produkte/Fondsmanager:innen. Direktes Engagement bei Unternehmen wird durch die Fondmanager:innen der von Valida Pension AG eingesetzten Produkte wahrgenommen. Die Offenlegung des Abstimm-Verhaltens Fondsmanager:innen bei Hauptversammlungen ist dabei selbstverständlich.

Im Zuge des Engagement-Prozesses werden Ziele formuliert, deren Erreichung kontrolliert und dokumentiert werden. Bei Nichterreichung der gesetzten Ziele wird ein Eskalationsverfahren ausgelöst, welches in der finalen Eskalationsstufe der Deinvestition enden kann.  

 

Bezugnahme auf international anerkannte Standards

Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Raiffeisen Bank International AG (RBI)

Die Valida Pension AG bekennt sich zu den Grundwerten der RBI-Gruppe, wie sie im Code of Conduct der RBI beschrieben sind und legt den Code of Conduct sinngemäß auch ihrer eigenen Tätigkeit zugrunde. Die Grundwerte der RBI-Gruppe sind:

  • Kundenorientierung
  • Professionalität
  • Qualität
  • gegenseitiger Respekt
  • Initiative
  • Teamwork
  • Integrität

Die Valida Pension AG ist Teil der Valida Vorsorge Management Gruppe und als solche Unterzeichnerin von:

  • Principles for Responsible Investment (PRI)
  • Raiffeisen Nachhaltigkeits-Initiative
  • UN Global Compact

Die Valida Pension AG verwendet für einzelne Assetklassen ein zukunftsorientiertes Klimaszenario. Dafür wird die Datenbank von ISS ESG genutzt. Die Analyse basiert auf drei Klima-Szenarien die von der International Energy Agency (IEA) zur Verfügung gestellt werden.  

 

Historischer Vergleich 

Das PAI-Statement zur VRG 0 der Valida Pension AG wurde 2023 erstmalig veröffentlicht und mit 30.6.2024 aktualisiert. In den obenstehenden Tabellen sind die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vom Jahr 2023 (siehe Spalte "Auswirkungen 2023") und 2022 (siehe Spalte "Auswirkungen 2022") abgebildet.

Einleitung

Stand: 01.10.2024; Version 1.0

Durch die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris1 haben sich die teilnehmenden Staaten zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2°C bzw. möglichst auf 1,5°C gegenüber vorindustriellen Werten verpflichtet. Die Europäische Kommission hat zur Erreichung dieser Ziele und zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels einen umfassenden Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums2 und den European Green Deal3 veröffentlicht.

Ein Teil dieses Aktionsplanes sieht den Abbau von Informationsasymmetrien in den Beziehungen zwischen Kund:innen und Finanzmarktteilnehmern bzw. Finanzberatern im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen, die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale sowie im Hinblick auf nachhaltige Investitionen vor. Diese Informationsasymmetrien sollen durch verpflichtende vorvertragliche Informationen und laufende Offenlegungen durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberatergegenüber Endanleger:innen beseitigt werden.

Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (kurz: Offenlegungsverordnung) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater auch dazu, schriftliche Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen zu veröffentlichen. Als Valida Plus AG fallen wir aufgrund unserer angebotenen Dienstleistungen (Betriebliche Altersvorsorge) unter den Begriff des Finanzmarktteilnehmers im Sinne der Offenlegungsverordnung.

 

1https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/the-paris-agreement

2https://ec.europa.eu/info/publications/sustainable-finance-renewed-strategy_en#action-plan

3https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_en

Stand: 01.10.2024; Version 1.0

Gemäß der Offenlegungsverordnung versteht man unter Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.1

Aufgrund der fortschreitenden Veränderung des Klimas rücken neben den anderen Nachhaltigkeitsrisiken speziell Klimarisiken immer stärker in den Fokus. Mit Klimarisiken sind all jene Risiken umfasst, die durch den Klimawandel entstehen oder die infolge des Klimawandels verstärkt werden.2 Bei den Klimarisiken unterscheidet man zwischen physischen Risiken, welche sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen ergeben, und Transitionsrisiken, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können. Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken sind:

  • Vermehrtes Auftreten von Naturkatastrophen
  • Verlust der Biodiversität
  • Rückgang der Schneedecke
  • extreme Trockenheit, etc.
     

Nachhaltigkeitsrisiken können sich bei einer Veranlagung in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes bei einzelnen Titeln des Portfolios und den Kursrisken manifestieren.

Die folgende Betrachtung der Nachhaltigkeitsrisiken findet auf Unternehmensebene und auf Produktebene statt.

 

Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene

Die Valida Vorsorgekasse (Valida Plus AG) bekennt sich zu den 10 Kriterien des UN Global Compact.

Die Valida Plus AG investiert das Vermögen der Veranlagungsgemeinschaft zum Großteil in Investmentfonds, um über eine breite Streuung das Risiko zu reduzieren. Von dieser Maßnahme sind auch ökologische, soziale und Unternehmensführungsrisiken (ESG) erfasst. 

Im Rahmen der Produkteinführung wird geprüft, ob Zielfonds in ihrem Investmentprozess ESG- Kriterien berücksichtigen.

Die Valida Plus AG verfügt über ein ESG-Komitee. Dieses erhebt einmal im Quartal die aktuelle Situation von betrieblichen und überbetrieblichen Themen und Maßnahmen mit ESG-Bezug. Nach jeder Tagung des Komitees wird der Vorstand über die Ergebnisse der Besprechung informiert.

In der Valida Plus AG ist ein Prozess eingerichtet, um ESG-Risiken ganzheitlich zu steuern. Dieser Prozess beinhaltet die nachstehenden Meilensteine, die zumindest einmal jährlich durchgeführt werden:

  • Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken bzw. deren Aktualisierung
  • Übersetzung der identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken in bestehende Risikoarten
  • Messung der Risiken
  • Bewertung der Risiken
  • Steuerung der Risiken
  • Überwachung der Risiken
  • Begrenzung der Risiken
  • Bilanzielle Vorsorge sofern relevant
  • Berichterstattung an den Vorstand
  • Berichterstattung an den Aufsichtsrat

 

Einmal jährlich wird eine Analyse (inklusive Stressszenarien) durchgeführt, um Auswirkung der Nachhaltigkeitsrisiken auf das Geschäftsmodell inklusive Kapitalausstattung, Liquidität etc. zu eruieren.

 

Nachhaltigkeitsrisken auf Produktebene

Auf Ebene des Produktes (VRG) sind die folgenden Aspekte im Zusammenhang mit ESG-Risiken zu beachten:

 

Reputation (Vermeidung von Greenwashing):

Die Vermeidung von Greenwashing ist in der Valida Plus AG durch einen stringenten Auswahlprozess von Manager:innen bei dem das Thema ESG eine wesentliche Rolle spielt, sichergestellt.

Plausibilisierung von Nachhaltigkeitsratings:

Die Verwendung einer externen ESG-Datenbank ermöglicht eine objektive Plausibilisierung des Nachhaltigkeitsratings der Manager:innen. Kommt es zu einer Divergenz zwischen Rating aus der Datenbank und jenem der Manager:innen, wird das im Rahmen des Research Prozesses hinterfragt.

 

Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken:

Ein Nachhaltigkeitsrisiko für die Valida Plus AG als Investor besteht darin, dass sie über Fonds in Einzeltitel investiert, deren Emittenten das Thema ESG mangelhaft steuern und das eine Auswirkung auf die Wertentwicklung der Emissionen hat. Auch besteht die Möglichkeit, dass die von der Valida Plus AG eingesetzten Fondsmanager:innen ihrerseits das Thema Nachhaltigkeit unzureichend adressieren und dadurch die Wertentwicklung der Emissionen negativ beeinflusst wird

Die Identifikation der Nachhaltigkeitsrisiken hängt von der Art des Finanzinstrumentes, welches in das VG-Portfolio aufgenommen werden soll, ab. Bevor Finanzinstrumente, die Finanzprodukte iSd Offenlegungsverordnung darstellen (das sind beispielsweise Investmentfonds und alternative Investmentfonds) in das Portfolio aufgenommen werden, werden die Informationen zur Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken des Produktherstellers eingeholt.

Betreffend anderer Finanzinstrumente (wie beispielsweise direkt gehaltene Aktien und Anleihen) – diese Instrumente nehmen in den VGn der Valida Plus AG eine untergeordnete Rolle ein - die in das Portfolio aufgenommen werden sollen, werden diverse Nachhaltigkeitsdaten wie etwa die nichtfinanzielle Berichterstattung der Investitionsunternehmen sowie die veröffentlichten CO2-Emissionen der Investitionsunternehmen herangezogen, um Einschätzungen zu den Nachhaltigkeitsrisiken dieser Finanzinstrumente zu erhalten.

 

Zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte

Die Valida Plus AG berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken in ihrer Anlagestrategie. Daraus resultiert eine Einschränkung des Veranlagungsuniversums. Es muss damit gerechnet werden, dass die Rendite von Veranlagungsgemeinschaften, die gänzlich oder zu einem großen Teil in nachhaltige Fonds investieren, von jenen Veranlagungsgemeinschaften, bei denen es diese Einschränkung nicht gibt, abweichen. Die Valida Plus AG trägt dem durch einen sehr detaillierten Auswahlprozess, ein enges Monitoring und einem Investment-Ansatz Rechnung, wonach ESG-Fonds nur dann eingesetzt werden, wenn sich das nicht nachträglich auf die erwartete Rendite der Veranlagungsgemeinschaft auswirkt.

 

Übersetzung der identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken in bestehenden Risikoarten:

Das für unsere Kund:innen verwaltete Vermögen wird in der Regel in Investmentfonds investiert. Aufgrund dessen gehen die ESG-Risiken in klassische bestehende Risiken wie Wertentwicklung / Performance, Volatilität, Ausfall, operationale Risiken, etc. ein. Diese stellen aufgrund unserer Veranlagungsstruktur über Investmentfonds keine eigene Risikokategorie dar. Weitere bestehende Risikoarten, die sich speziell auf den Bereich der Veranlagungsrisiken beziehen, sind:

  • Marktrisiko
  • Kontrahentenrisiko
  • Inflationsrisiko
  • zum Teil Liquiditätsrisiko
  • operationales Risiko

 

Identifizierte Nachhaltigkeitsrisiken, die in die klassischen bestehenden Risiken eingehen:

Unternehmensführung (Governance) Risiken:
  • Steuerehrlichkeit
  • Vermeidung von Korruption
  • ESG-Management des Vorstands
  • Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von ESG
  • Fluktuation im Unternehmen
  • Standortrisiko
  • Transitionsrisken
  • Rechts- und Reputationsrisiken
Soziale (Social) Risiken:
  • Arbeitsrechtliche Standards
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Umweltbezogene (Environmental) Risiken
  • CO2-Risiko
  • Klimawandel
  • Biodiversität
  • Wasser- und Meeresressourcen

1 Vgl Art 2 Z 22 nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverordnung

2 Vgl FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (01/2020) 

 

Stand: 01.10.2024; Version 1.0

Vergütungspolitik

Im Rahmen der Vergütungspolitik der Valida Plus AG werden Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Die Vergütungspolitik setzt keine Anreize zum Eingehen übermäßiger Nachhaltigkeitsrisiken und stellt dies durch eine risikoadjustierte Beurteilung der Leistung sicher. Dies geschieht insbesondere durch die Festlegung von ESG-bezogenen Zielen im Leistungsmanagementprozess der betroffenen Mitarbeiter:innen und des Vorstands.

Stand: 01.10.2024; Version 1.0

Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren

Die Grundsätze für nachhaltiges Investieren sind im “Valida Vorsorgekasse: Nachhaltigkeitskonzept” geregelt. Die darin beschriebenen positiven und Ausschlusskriterien für die Investition gelten für das gesamte angelegte Vermögen der Valida Plus AG. Die Veranlagungsstrategie der Valida Plus AG umfasst ein breit gestreutes Portfolio, welches überwiegend über Investmentfonds abgebildet wird. Bei der Titelselektion in den eingesetzten Investmentfonds kommen Ausschlusskriterien und positive Kriterien zum Einsatz.

Es werden folgende Ausschlusskriterien berücksichtigt:

  1. Rüstung
  2. Kernenergie
  3. Verstoß gegen Menschen- und Arbeitsrechte
  4. Tabak und Spirituosen
  5. Prostitution und Pornografie
  6. Glücksspiel
  7. Kontroverse Gentechnik
  8. Kontroverse Geschäftspraktiken
  9. Aggressive Rüstungs- und Außenpolitik
  10. Schwere demokratische Defizite
  11. Niedrige Menschenrechtsstandards
  12. Passive Klimapolitik
  13. Kohle, Öl und Erdgas

Die positiven Kriterien sind:

  1. Nachhaltigkeit auf den Ebenen von Prinzipien und Strategien sowie Managementsystemen
  2. Investitionen in Bereiche mit hohem Nutzen für die Nachhaltigkeit
  3. Nachhaltigkeit durch die Einbeziehung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Aspekte

Bei neuen Investitionen werden speziell Fonds oder Einzelwerte ausgewählt, die hinsichtlich der aufgeführten Nachhaltigkeitskriterien von hoher Qualität sind. Die rfu research GmbH (rfu), ein Spezialist für nachhaltige Investitionen, überprüft zweimal im Jahr das Nachhaltigkeitsniveau des gesamten angelegten Vermögens der Valida Plus AG.

Das rfu-Modell verwendet etwa 100 Kriterien bzw. 400 qualitative Indikatoren zur Bewertung der Nachhaltigkeit einzelner Wertpapiere, die in die Fondsevaluation einfließen. Sowohl die Beziehungen zu Stakeholdern (Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Lieferant:innen, Gesellschaft, Investoren, Umwelt) als auch die sozialen und ökologischen Auswirkungen der Produkte und Dienstleistungen werden analysiert.

Darüber hinaus misst die Valida Vorsorgekasse regelmäßig folgende zentrale Nachhaltigkeitskennzahlen einzelner Portfolio-Komponenten mittels eines externen, unabhängigen Datenanbieters (ISS ESG):

  • Der CO2-Fußabdruck gibt den CO2-Ausstoß all jener Unternehmen an, in die investiert wird.
  • Der SDG Solution Score gibt Auskunft darüber, inwieweit die im Portfolio vertretenen Unternehmen zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen beitragen.
  • Der ESG Performance Score erklärt, wie gut die im Portfolio vertretenen Unternehmen in den Kriterien Umwelt, Soziales und Governance abschneiden.

 

Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Finanzproduktes

Die Valida Plus AG berücksichtigt nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen in der Veranlagung. Es werden sowohl Ausschlusskriterien als auch positive Kriterien bei der Einzeltitelauswahl in den einzelnen Fonds angewendet. Darüber hinaus werden bei Neuinvestitionen Produkte ausgewählt, die hinsichtlich der angeführten Nachhaltigkeitskriterien, die im Nachhaltigkeitskonzept der Valida Plus AG verankert sind, von hoher Qualität sind. Ein besonderer Fokus liegt auf Treibhausgasemissionen und dem CO2-Fußabdruck des Portfolios. Weitere berücksichtigte Faktoren sind: Wasserverbrauch, die Achtung der Menschenrechte, die Beteiligung an Geschäften mit kontroversen Waffen, Bestechung und Korruption, faire Steuerstrategie, Arbeitnehmer:innenbeziehungen und Diversität sowie die Einhaltung von Arbeitsstandards.

Zur Messung und Bewertung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen werden unterschiedliche Ansätze, z.B. das Screening auf Ausschlusskriterien bzw. kontroverse Geschäftspraktiken, die Ermittlung von CO2-Emissionen, die Betrachtung des ESG-Profils der Veranlagung, die Analyse von Klimapfaden und klimabedingten Risiken sowie das Monitoring des Beitrags zu den UN Sustainable Development Goals eingesetzt. Als Datenquelle verwendet die Valida Plus AG Datenbanken und Analysereports des internationalen, renommierten Anbieters ISS ESG.

In Bezug auf externe Fondsmanager wird über Engagement der Valida Plus AG – basierend auf den Ergebnissen der internen Analysen – eine Weiterentwicklung des ökologischen und sozialen Profils der Investments angestrebt.

 

Mitwirkungspolitik

Die Valida Plus AG ist sich als zweitgrößte betriebliche Vorsorgekasse in Österreich der treuhänderischen Pflichten gegenüber ihren Kund:innen bewusst. Der Großteil des veranlagten Vermögens wird indirekt über Fonds/Produkte von nationalen und internationalen Anbietern gehalten.

Als Teil der treuhänderischen Pflichten betreibt die Valida Plus AG aktives Engagement mit Produktanbietern, um die Interessen ihrer Kund:innen bestmöglich zu wahren. Dies betrifft insbesondere die Investmentprozesse und Engagement-Strategien der betreffenden Produkte/Fondsmanager:innen. Das direkte Engagement bei den Unternehmen führen die Fondmanager:innen der von Valida Plus AG eingesetzten Produkte durch. Die Offenlegung des Abstimm-Verhaltens der Fondsmanager:innen bei Hauptversammlungen ist dabei selbstverständlich..

 

Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards für die Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung

Die Portfolios der Valida Plus AG werden regelmäßig in Bezug auf ihren Beitrag zum 1,5°C Ziel des Pariser Klimaabkommens überprüft. Zusätzlich unterstützt die Valida Plus AG zahlreiche Initiativen und Projekte.

 

Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Raiffeisen Bank International AG (RBI)

Die Valida Plus AG bekennt sich zu den Grundwerten der RBI-Gruppe, wie sie im Code of Conduct der RBI beschrieben sind und legt den Code of Conduct sinngemäß auch ihrer eigenen Tätigkeit zugrunde.

Der Code of Conduct der RBI-Gruppe definiert deren Grundwerte und bildet das Fundament für deren gesetzeskonforme und ethisch orientierte Unternehmenskultur. Er ist für alle Mitarbeiter:innen der RBI-Gruppe bindend und gewährleistet, dass für das geschäftliche und ethische Verhalten höchste Standards eingehalten werden, die auf den folgenden Wertvorstellungen basieren:

  • Kundenorientierung
  • Professionalität
  • Qualität
  • gegenseitiger Respekt
  • Initiative
  • Teamwork
  • Integrität

 

Principles for Responsible Investment (PRI)

Die “Principles for Responsible Investments” (PRI) der Vereinten Nationen sind sechs Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment, die auf UN-Initiative von einer Gruppe institutioneller Investoren entwickelt wurden. Sie sind Kern einer freiwilligen Selbstverpflichtung von Asset Manager:innen, Asset Ownern und Service Providern. Ziel ist es, die Unterzeichner dabei zu unterstützen, Nachhaltigkeitsthemen in ihre Investitionsentscheidungsprozesse einzubauen. So tragen Unterzeichner zu einem nachhaltigeren globalen Finanzsystem bei.

Die Valida Plus AG hat diese Prinzipien im Frühjahr 2021 in der Kategorie „Asset Owner“ unterzeichnet und verpflichtet sich somit (soweit mit der treuhänderischen Verantwortung vereinbar) dazu,

  • ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse in der Veranlagung einzubeziehen
  • Ein aktiver Aktionär zu sein und ESG-Themen in die Aktionärspolitik und -praxis einzubeziehen
  • Eine angemessene Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen bei den Einheiten in die investiert wird zu fordern (im Falle der Valida Plus AG betrifft dies insb. die Fonds, in welche investiert wird)
  • Die Akzeptanz und Umsetzung der unterzeichneten Grundsätze in der Investmentbranche voranzutreiben
  • Zusammenzuarbeiten, um die Wirksamkeit bei der Umsetzung der Grundsätze zu stärken
  • Über Aktivitäten und Fortschritte bei der Anwendung der Grundsätze Bericht zu erstatten

 

Raiffeisen Nachhaltigkeits-Initiative

Die Raiffeisen Nachhaltigkeits-Initiative (RNI) – vormals Raiffeisen Klimaschutz-Initiative – ist eine Plattform, Service- und Vertretungseinrichtung für Aktivitäten ihrer Mitglieder auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Die Valida Plus AG ist Mitglied.

 

UN Global Compact

Der United Nations Global Compact ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die Vision des UN Global Compact ist eine inklusive und nachhaltige Weltwirtschaft auf Grundlage der 10 universellen Prinzipien sowie die Unterstützung der 17 Ziele Nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Die Valida Plus AG ist Mitglied.

 

Maßnahmen zur Umsetzung und Steuerung

Das Wissen um Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren ist essenziell. Ein internes ESG-Kommittee stellt die Auseinandersetzung mit ESG-Risiken, die laufende Weiterentwicklung und die Umsetzung der Maßnahmen sicher. Die hier beschriebene Strategie wurde im Jahr 2021 implementiert und wird jährlich überprüft. Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden kann es zu Anpassungen dieser Strategie kommen.

Stand: 01.10.2024; Version 1.0

BV-Kassen sind ab 1.10.2024 verpflichtet die Art 3 bis 13 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) einzuhalten. Gemäß Art 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 erfolgt somit erstmals eine Offenlegung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zum 30.6.2025 für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2024.