Personalrückstellungen

Seit 2016 sind die AFRAC Standards für viele Gutachten verpflichtend. Valida Consulting hat sich auf die Erstellung von AFRAC-Gutachten spezialisiert.

Unser Service

Für wen sind die AFRAC-Standards verpfichtend?

Diese Vorgaben gelten in der jeweils aktuellen Fassung für nach österreichischem Recht bilanzierende Unternehmen mit Verpflichtungen für: Pensionen, Abfertigungen, Jubiläumsgelder und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen (z.B. Krankenzusatzversicherung, Deputate).

 

  • Gutachten über die Rückstellungen bei leistungsorientierten Verträgen mit Pensionskassen und Betrieblichen Kollektivversicherungen. Wechsel auf neue alternative Bewertungsmethode in 2020/21 erlaubt!
  • Gutachten über Abfertigungs-und Jubiläumsgeld-Verpflichtungen
  • Gutachten über Verpflichtungen mit Rückdeckungsversicherung
  • Vergleichsberechnungen zu den unterschiedlichen Bewertungsverfahren und die Ermittlungs-Methode der Rechnungszinsen
  • Berechnungen von Fluktuationswahrscheinlichkeiten, die in die versicherungsmathematischen Bewertungen der Personalrückstellungen einfließen