Alles zum Thema Abfertigung Neu.
Valida Vorsorgekasse
Die Valida Vorsorgekasse (Valida Plus AG) ist die zweitgrößte betriebliche Vorsorgekasse in Österreich. Über das Vertriebsnetz der Eigentümer bietet sie die betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorge („Abfertigung Neu“) an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der nachhaltigen Veranlagung. Zweimal jährlich prüft der Spezialist „rfu" (Mag. Reinhard Friesenbichler Unternehmensberatung), die Einhaltung der ethischen Veranlagungskriterien.
Seit 2003 gibt es in Österreich die betriebliche Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu). Nach diesem Modell zahlt der Arbeitgeber 1,53% der Bruttomonatsgehälter in eine betriebliche Vorsorgekasse (BVK) ein. Für Mitarbeiter, die vor dem 01.01.2003 eingestellt wurden, gilt das alte Abfertigungsrecht. Übertritte in das neue Modell – die Mitarbeitervorsorge – können individuell vereinbart werden.
Seit 01.01.2008 gilt die Abfertigung Neu auch für freie Dienstnehmer/-innen sowie für selbständig Erwerbstätige. In der Selbständigenvorsorge beträgt die Beitragshöhe ebenfalls 1,53% allerdings gedeckelt mit der jeweils gültigen Höchstbemessungsgrundlage. Die Beiträge werden von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen vorgeschrieben welche Sie an die ausgewählte Betriebliche Vorsorgekasse abführt.
Abfertigungsansprüche der Mitarbeiter sowie der Selbständigen bestehen damit nur noch gegenüber der gewählten betrieblichen Vorsorgekasse.
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