Alles zum Thema Betriebliche Pensionskasse.
Valida Pensionskasse
Die Valida Pension AG ist einer der führenden Anbieter für Pensionskassenlösungen am österreichischen Markt. Die Pensionskasse besteht seit 1990 und ist in zahlreichen Branchen vertreten. Zu unseren Kunden zählen unter anderem die Energie AG Oberösterreich, die Brau Union AG oder die Universität Wien. Derzeit verfügen bereits über 280.000 Arbeitnehmer und Pensionisten über ein Betriebspensionskonto bei der Valida Pension – deren verwaltetes Vermögen erreicht mit Jahresende 2021 einen Wert von rund 7,4 Milliarden Euro.
Unser Pensionskassen-Angebot im Überblick
Arbeitnehmer
- Eigenbeiträge
- Übertragung von Ansprüchen
- Auszahlung
Arbeitgeber
- Activ Pension
- Bürgermeister Pension
- Übertragung von Ansprüchen
Pensionisten
- Sicherheitspension
- Auszahlung
Sinnvolle Ergänzung zur staatlichen Pension
Pensionskassen sind ein Weg der betrieblichen Vorsorge, bei dem der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter Beiträge in eigens dafür eingerichtete Veranlagungs- und Risikogemeinschaften leistet. Die Mitarbeiter haben daraus Anspruch auf eine Betriebspension. Die Auszahlung wird von der Pensionskasse durchgeführt. Es besteht eine strenge Trennung zwischen dem Vermögen der Pensionskasse und der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft.
Was ist beim Vertragsabschluss zu beachten?
Der Arbeitgeber schließt mit der Valida Pension einen Pensionskassenvertrag ab. Der Arbeitgeber trifft mit seinem Arbeitnehmer innerbertrieblich eine Vereinbarung und schließt danach mit der Valida Pensions AG einen Pensionskassenvertrag ab.
Wird der Arbeitnehmer durch einen Betriebsrat vertreten, erfolgt der Beitritt mittels Betriebsvereinbarung, sonst durch Einzelverträge (Vorsorgevereinbarungen). Die wichtigsten Punkte, wie beispielsweise die Höhe der Beiträge, sind in diesen Vereinbarungen geregelt.
Kann die Betriebspension noch zusätzlich erhöht werden?
Der Arbeitnehmer kann seine Pension zusätzlich durch eigene Beiträge an die Pensionskasse erhöhen.
Welche Leistungen erhält der Arbeitnehmer?
Folgende Pensionen werden im Leistungsfall ausbezahlt:
- Laufende Pensionen für regelmäßige und planbare Zusatzvorsorge – Einmalzahlungen nur bei niedrigen Pensionsansprüchen.
- Durch die Alterspension ist der Lebensstandard nach der aktiven Berufstätigkeit besser abgesichert
- Durch eine Hinterbliebenenpension sind Ehepartner (je nach Regelung auch Lebenspartner) und Kinder im Todesfall des Arbeitnehmers besser versorgt.
- Ein Berufsunfähigkeitsschutz, der grundsätzlich ebenfalls vereinbart wird, sichert das Einkommen bei Berufsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall.
Nach welchen Kriterien veranlagt die Valida Pension das Kapital ihrer Kunden?
Die Valida veranlagt die Beiträge ertragsorientiert und risikobewusst nach sehr genauen gesetzlichen Vorschriften. Sparsame Verwaltung und Einhaltung der Veranlagungsvorschriften werden von verschiedenen Prüforganen (z. B. Finanzmarktaufsicht) laufend geprüft.
Kann ein Arbeitnehmer seine Ansprüche an die Pensionskasse verlieren?
Bei Vertragsabschluss wird die sogenannte Unverfallbarkeitsfrist festgelegt (0 bis max. 3 Jahre). Nach Ablauf dieser Frist kann ein Arbeitnehmer seine Anwartschaften nicht mehr verlieren, auch wenn er aus eigenem Antrieb das Unternehmen verlässt. Sollte das beitragszahlende Unternehmen nicht mehr bestehen, sind die Pensionen jedenfalls sicher: Sie werden von der unabhängigen Pensionskasse weiter ausgezahlt.
Wie lange muss der Arbeitgeber Beiträge für seine Mitarbeiter einzahlen?
Die Verpflichtung des Arbeitgebers laufend Beiträge für den Arbeitnehmer zu leisten, endet, sobald das Dienstverhältnis endet.