Mitarbeitervorsorge (Abfertigung NEU)
In der Mitarbeitervorsorge wählen Unternehmer:innen eine Betriebliche Vorsorgekasse für ihre Mitarbeiter:innen. Neugründer:innen können sich für die Valida Plus AG entscheiden. Unternehmen, die sich vorerst für eine andere Vorsorgekasse entschieden haben, können jederzeit zur Valida wechseln.
In 4 Schritten Neuvertrag abschließen
Schritt 1
ANTRAG AUSWÄHLEN
Schritt 2
ANTRAG AUSFÜLLEN
Schritt 3
ANTRAG ABSENDEN
Schritt 4
ANTRAGSBESTÄTIGUNG
von Valida Plus AG erhalten
Wählen Sie Ihren Beitrittsantrag
Wie funktioniert der Antrag zur Mitarbeitervorsorge?
Die wichtigsten Punkte zur Mitarbeitervorsorge
Ich will Kunde werden - Neuvertrag abschließen
Mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses leisten Sie als Arbeitgeber einen Beitrag von 1,53 % des Bruttomonatsentgeltes (nach § 49 ASVG) – unter Berücksichtigung eines beitragsfreien ersten Monats (Probezeit).
- Die Beiträge werden mit den monatlichen Krankenkassenbeiträgen abgeführt und an die betriebliche Vorsorgekasse (BVK) weitergeleitet.
- Die Beiträge sind von der Lohnsteuer befreit.
- Sie müssen für Ihre Mitarbeiter so lange Beiträge zahlen, wie Entgeltansprüche bestehen.
Wie kann ein Mitarbeiter von Abfertigung Alt in das neue Modell wechseln?
Der Mitarbeiter kann mittels freiwilliger Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter in das neue Modell übertreten. Diese Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und fixiert u. a. den Zeitpunkt des Übertritts. Beachten Sie bitte, dass die Mitarbeiter bei Übertritten nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz behandelt werden müssen.
Welche Vorteile hat mein Mitarbeiter durch Abfertigung Neu?
- einbezahlte Beiträge können nicht mehr verloren gehen
- Bruttokapitalgarantie auf alle Beiträge sowie steuerfreie nachhaltige Veranlagung
- Hinterbliebenenvorsorge (Vorsorgekapital ist vererbbar)
- Abfertigung wahlweise als steuerfreie Zusatzpension oder als Einmalzahlung steuerbegünstigt mit 6 %
- Arbeitnehmerkapital ist Sondervermögen
Vollübertritt
Der Mitarbeiter wechselt komplett in das neue System, wodurch für ihn nur noch das neue Abfertigungsrecht gilt. Ab dem vereinbarten Übertrittsstichtag fallen Beiträge für die Mitarbeitervorsorge an. Als Abgeltung der Abfertigung Alt zahlt der Dienstgeber einen Übertragungsbetrag in die Valida Plus AG ein. Die Höhe dieses Betrages kann frei vereinbart werden, darf aber nicht unverhältnismäßig niedrig sein (z. B. mindestens 50 % der Abfertigung Alt zum Zeitpunkt des Übertrittes). Der Übertragungsbetrag gilt nur bis zur Höhe des alten Abfertigungsanspruchs als Betriebsausgabe.
Der Übertragungsbetrag muss nicht auf einmal eingezahlt werden. Eine Ratenzahlung ist über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren möglich, dabei fällt jedoch mit den einzelnen Raten 6 % Zinsaufwand vom aushaftenden Kapital an. Diese Zinsen werden dem Mitarbeiter gutgeschrieben um dessen Performanceverlust durch die „verspätete“ Zahlung auszugleichen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Teilübertritt
Der Mitarbeiter wechselt nur zum Teil in das neue System, wodurch die nach Abfertigung Alt entstandene Anzahl an Monatsentgelten beim Arbeitgeber eingefroren wird. Auf den eingefrorenen Teil ist weiterhin das alte Abfertigungsrecht anzuwenden, aber ein weiteres Ansteigen in der Staffel nach Abfertigung Alt ist nicht möglich.
Ab dem Übertrittsstichtag werden vom Dienstgeber Beiträge für die Mitarbeitervorsorge in die Valida Plus AG eingezahlt. Dieser Teil der Abfertigung richtet sich nach den Bestimmungen der Mitarbeitervorsorge.
Wichtig für Neugründer!
Neugründer müssen bis sechs Monate nach Anstellung des ersten Mitarbeiters eine betriebliche Vorsorgekasse – wie beispielsweise die Valida – auswählen. Wer diese Frist versäumt, wird vom Dachverband der Sozialversicherungsträger einer Kasse zugewiesen.
- Download Beitrittsantrag (pdf, 313 kB)
- Download Betriebsvereinbarung zur Auswahl einer Betrieblichen Vorsorgekasse (pdf, 469 kB)
- Download Mitarbeiterinformation zur Auswahl einer Betrieblichen Vorsorgekasse (pdf, 424 kB)
- Download Servicepaket Mitarbeitervorsorge (pdf, 403 kB)
- Download Employee provision (pdf, 171 kB)