Auszahlung
Das angesparte Guthaben in einer Pensionskassenvorsorge dient primär dem Ziel, daraus später eine laufende Betriebspension zu erhalten. Die Verfügungsmöglichkeiten sind deshalb gesetzlich eingeschränkt.
Während der Anwartschaftsphase wird das Guthaben bis zum Pensionsantritt von der Pensionskasse veranlagt. Solange der Arbeitgeber für einen begünstigten Mitarbeiter laufende Beiträge leistet, besteht keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen. Sogenannte „Verfügungsmöglichkeiten“ entstehen erst bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
Sollte Ihr Guthaben bei Beendigung des Dienstverhältnisses unter der Abfindungsgrenze liegen, so können Sie sich den Betrag einmalig auszahlen lassen. Die Abfindungsgrenze beträgt für das Jahr 2025 EUR 15.900. In Fällen, in denen Ihr Guthaben über der Abfindungsgrenze liegt, ist nur eine laufende Pensionszahlung möglich.
Beziehen Sie mehrere Pensionen (z.B. staatliche Pension und Betriebspension), werden diese üblicherweise gemeinsam versteuert. Der gemeinsame Steuerabzug für alle Pensionen erfolgt meist von jener Institution, welche die Leistung aus der staatlichen Pensionsversicherung abrechnet. Die Pensionskasse meldet monatlich die ausgezahlten Betriebspensionen, damit – auch bei Änderungen – die Lohnsteuer richtig berechnet wird.
Die Auszahlung der Leistungen erfolgt jedoch getrennt:
- Die Valida überweist die Betriebspension ohne Lohnsteuer-Abzug
- Der Pensionsversicherungsträger oder eine auszahlende Behörde überweist die Pension abzüglich der für alle Pensionen entfallenden Lohnsteuer