Auszahlung

Arbeitnehmer mit einem Pensionskassenkonto zählen zu jenen rund 20 % der Glücklichen, die später eine betriebliche Zusatzpension erhalten werden. Deshalb empfehlen wir, das Guthaben bis zum Pensionsantritt von der Pensionskasse veranlagen zu lassen. Trotzdem gibt es unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch, sich das Kapital einmalig abfinden zu lassen. 

Auszahlung

Sollte das angesparte Guthaben für Ihre Betriebspension bei Beendigung des Dienstverhältnisses unter der gesetzlich geregelten Abfindungsgrenze liegen, so können Sie sich den Betrag einmalig auszahlen lassen. Die Abfindungsgrenze beträgt für das Jahr 2024 EUR 15.600.

Haben Sie Eigenbeiträge geleistet und dafür das „1.000-Euro-Prämienmodell“ in Anspruch genommen, so müssen im Falle einer Abfindung die Prämien an das Finanzamt rückerstattet werden.

Im Pensionskassen-Gesetz sind regelmäßige monatliche Pensionszahlungen vorgesehen. Daher gelangt in Fällen, in denen Ihr angespartes Guthaben über der Abfindungsgrenze liegt, eine laufende monatliche Betriebspension zur Auszahlung.