Übertritt aus Abfertigung Alt

Sie sind noch in Abfertigung Alt und haben Interesse in die Abfertigung Neu zu wechseln? Informieren Sie sich gut, und reden Sie mit Ihrem Chef und Betriebsrat darüber. 

Abfertigung

Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen, die vor dem 1.1.2003 begonnen wurden, können in die Mitarbeitervorsorge übertragen werden. Die Valida Plus verrechnet keine Kosten für die Übertragung von Altansprüchen.

Es gibt zwei Arten des Übertritts:

  • Vollübertritt
  • Teilübertritt

Voraussetzungen: Ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber.

Hinweis: Betriebsvereinbarung kann nur Rahmenbedingungen festlegen (z.B. Übertragungsprozentsätze beim Vollübertritt).

Vollübertritt

Beim Vollübertritt wechselt der Mitarbeiter vom alten Abfertigungssystem zur Gänze in die Mitarbeitervorsorge. Der Arbeitgeber zahlt den mit dem Mitarbeiter vereinbarten Altabfertigungsanspruch in die betriebliche Vorsorgekasse ein (mindestens 50 % der Abfertigung alt). Ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Übertritts werden die Beiträge in die Mitarbeitervorsorge überwiesen. Mitarbeiter müssen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz behandelt werden. Das heisst, dass einzelne Mitarbeiter nicht schlechtergestellt werden dürfen als die Mehrheit.

 

Zahlung
Die Zahlung des Abfertigungsanspruchs erfolgt entweder in Form einer Einmalzahlung oder einer Ratenzahlung. Der zeitliche Rahmen für die Ratenzahlung beträgt dabei maximal 5 Jahre.

 

Modalitäten
Ab dem Datum des Übertritts gilt für Ihren Mitarbeiter nur noch das neue Abfertigungsmodell. Jedoch werden die Dienstzeiten, die der Arbeitnehmer bis zum Übertritt in Ihrem Unternehmen geleistet hat, als Beitragsmonate angerechnet.

 

Vorteile

  • Ansprüche bestehen nur noch gegenüber der betrieblichen Vorsorgekasse.
  • Für das Unternehmen sind damit Zahlungen planbar und kalkulierbar.
  • Unter Umständen sehr hohe Abfertigungszahlungen nach dem alten System gehören damit der Vergangenheit an.
  • Die Beiträge in die Mitarbeitervorsorge sind steuerlich absetzbar.
Teilübertritt

Beim Teilübertritt bleiben erworbene Altabfertigungsansprüche erhalten und werden nicht in die Mitarbeitervorsorge übertragen. Der Arbeitgeber bezahlt ab einem vereinbarten Stichtag Beiträge für den Mitarbeiter. Die bis dahin erworbenen Abfertigungsansprüche werden „eingefroren“ und nach altem Abfertigungsrecht gehandhabt. Mit dem Übertrittsdatum gelten die Bestimmungen der Mitarbeitervorsorge.

 

Für die Beiträge fallen keine Lohnnebenkosten an. Es ist also auch eine für den Arbeitgeber steuerlich begünstigte Gehaltserhöhung denkbar (beim Teilübertritt nach 25 Dienstjahren fallen zusätzlich Beiträge für Abfertigung Neu an, die dem Dienstnehmer Brutto für Netto zu Verfügung stehen).

 

Mitarbeiter müssen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz behandelt werden.

 

Ablauf beim Teilübertritt:

  1. Einzelvereinbarung mit dem Mitarbeiter abschließen (Achtung: Durch das Angebot auf Vollübertritt dürfen Einzelne nicht schlechter gestellt werden als die Mehrheit).
    Musterformular: Anleitung und Formulare zum Teilübertritt
  2. Meldung an den zuständigen Krankenversicherungsträger: Meldung an die GKK, welche Dienstnehmer ab welchem Stichtag ins neue Abfertigungssystem umsteigen, um auch den Beginn des automatischen Beitragsinkassos durch die GKK anzuzeigen. Die Meldung über die Beitragszahlung des übertragenen Dienstnehmers wird vom Dachverband der Sozialversicherungsträger automatisch an die Valida Plus AG weitergeleitet. Eine gesonderte Meldung an die Vorsorgekasse ist also nicht nötig.