Übertritt aus Abfertigung Alt
Sie sind noch in Abfertigung Alt und haben Interesse in die Abfertigung Neu zu wechseln? Informieren Sie sich gut, und reden Sie mit Ihrem Chef und Betriebsrat darüber.
Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen, die vor dem 1.1.2003 begonnen wurden, können in die Mitarbeitervorsorge übertragen werden. Die Valida Plus verrechnet keine Kosten für die Übertragung von Altansprüchen.
Es gibt zwei Arten des Übertritts:
- Vollübertritt
- Teilübertritt
Voraussetzungen: Ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber.
Hinweis: Betriebsvereinbarung kann nur Rahmenbedingungen festlegen (z.B. Übertragungsprozentsätze beim Vollübertritt).