Auszahlung

Ihr Guthaben bei der Valida Vorsorgekasse ist gesetzlich „Sondervermögen“ und kann nicht mehr verloren gehen. Im Idealfall lassen Sie Ihr Kapital bis zum Pensionsantritt liegen und erhalten daraus eine lebenslange steuerfreie Zusatzpension. Unter welchen Voraussetzungen Sie bereits vorher Anspruch auf eine Auszahlung haben, erfahren Sie hier. 

Wann bekomme ich mein Guthaben?

Mitarbeitervorsorge

In der Mitarbeitervorsorge haben Sie einen garantierten Anspruch auf die einbezahlten Beiträge.

 

Über die weitere Verwendung Ihres Kapitals können Sie entscheiden, wenn mindestens 36 Beitragsmonate seit der letzten Verfügung vorliegen und das Dienstverhältnis durch Arbeitgeberkündigung, einvernehmliche Lösung oder berechtigten vorzeitigen Austritt beendet wurde.

 

Außerdem wenn seit 5 Jahre von keinem Arbeitgeber in Österreich Beiträge bezahlt wurden.

 

Spätestens bei Pensionsantritt.

Selbständigenvorsorge

In der Selbständigenvorsorge haben Sie einen garantierten Anspruch auf die einbezahlten Beiträge. Sie können über Ihr angespartes Kapital verfügen wenn mindestens 36 Beitragsmonate vorliegen und das Gewerbe seit mindestens zwei Jahren ruhend gemeldet oder gelöscht ist.

 

Außerdem wenn seit mindestens fünf Jahren keine Beiträge zu leisten waren und das Gewerbe ruhend gestellt oder gelöscht wurde.

 

Jedenfalls ab der Inanspruchnahme einer Eigenpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung.

Vorsorgekasse

Ob ein Verfügungsanspruch vorliegt, wird uns vom Dachverband der Sozialversicherungsträger gemeldet. In diesem Fall verständigen wir Sie automatisch. Wählen Sie dann einfach und bequem Ihre gewünschte Verfügungsmöglichkeit im Valida Vorsorgeportal unter vorsorgeportal.valida.at oder mittels Verfügungserklärung.

 

Sie haben Ihren Zugang noch nicht aktiviert? Hier geht's zur detaillierten Anleitung.

 

 

Sie haben nach Erhalt der Verfügungsinformation sechs Monate Zeit, sich für eine der Möglichkeiten zu entscheiden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine entsprechende Rückmeldung an die Valida Plus AG, wird die Abfertigung weiter veranlagt. Eine Verfügung ist in diesem Fall erst wieder bei einem neuerlichen Verfügungsanspruch (bspw. Arbeitgeberkündigung oder Pensionierung) möglich.

Bei Pensionsantritten verringert sich die Verfügungsfrist auf drei Monate. Übermitteln Sie uns innerhalb dieser drei Monate keine Verfügung, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Guthaben per Postanweisung (abzüglich Postspesen) an Sie auszuzahlen.

Welche Verfügungsmöglichkeiten habe ich?

  • Weiterveranlagung des Kapitals (längstens bis zum Pensionsantritt)
  • Übertragung in einen bestehenden Pensionskassenvertrag (wenn ein Arbeitgeber einen Vertrag mit einer überbetrieblichen Pensionskasse abgeschlossen und den Arbeitnehmer in diesen Vertrag miteinbezogen hat)
  • Übertragung in eine betriebliche Kollektivversicherung
  • Übertragung an eine Pensionszusatzversicherung als Einmalprämie
  • Übertragung des Guthabens in die Kasse des aktuellen Arbeitgebers
  • Auszahlung des Kapitals abzüglich 6 % Lohnsteuer

 

Verfügungsmöglichkeiten für Mitarbeiter:innen

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Verfügungsmöglichkeiten für Selbständige

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