Selbständigenvorsorge

Seit 2008 profitieren auch Selbständige von der Abfertigung Neu. Wer sich selbständig macht, kann die Betriebliche Vorsorgekasse für die Abfertigung Neu frei wählen. 

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Valida

Das betriebliche Vorsorgemodell der Abfertigung Neu wurde mit 01.01.2008 auf Gewerbetreibende und neue Selbständige ausgeweitet. Freiberufler, sowie Land- und Forstwirte können das Modell auf freiwilliger Basis nutzen.

Durch das neue Modell wird Ihnen ein unverfallbarer Anspruch auf eine Abfertigung ermöglicht, die wahlweise als steuerfreie Zusatzpension zur Absicherung im Alter verwendet werden kann. Die Beiträge (1,53 % Ihrer Einkünfte, maximiert mit der Höchstbeitragsgrundlage) fließen über den Weg der Sozialversicherungsanstalt in die Valida Plus AG und bilden dort die Grundlage für Ihre Altersvorsorge.

Die gänzliche Steuerfreistellung erhöht die Attraktivität Ihrer Rentenoption wesentlich und kann maßgeblich zum Ausbau der zweiten Säule Ihrer Pensionsvorsorge beitragen.

Ihre Vorteile

  • Steuerbegünstigt investierbarer Maximalbeitrag 2024: 1.298,05 €
  • Alle Beiträge sind Betriebsausgaben (bei 50 % Steuersatz ist das ein Steuervorteil von bis zu 649,03 €)
  • Kapitalgarantie auf alle Beiträge sowie steuerfreie nachhaltige Veranlagung
  • Abfertigung wahlweise als steuerfreie Zusatzpension oder als Einmalzahlung steuerbegünstigt mit 6 %
  • Mitnahme der Beiträge in die Unselbständigkeit (Mitarbeitervorsorge) möglich
Pflichtmodell für Selbständige

Ab Betriebsgründung sind Sie als Selbständiger mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach Gewerblichem  Sozialversicherungsgesetz (GSVG) gesetzlich verpflichtet, der Selbständigenvorsorge beizutreten. Dafür wurden Ihre Krankenversicherung-Beiträge um 1,45 %-Punkte gesenkt. Sie haben somit einen großen Nutzen (siehe Vorteilskasten) zu einem geringen Preis (0,08 %-Punkte Mehrbelastung).

 

Sollten Sie nach sechs Monaten noch keine Betriebliche Vorsorgekasse gewählt haben, erfolgt durch den Dachverband eine Zwangszuweisung an eine beliebige Betriebliche Vorsorgekasse. Ihre Mitarbeiter müssen in derselben Vorsorgekasse sein wie Sie.

Freiwilliges Modell für Freiberufler, Land- und Forstwirte

Für freiberuflich Selbständige (Ärzte, Zahnärzte, Dentisten, Tierärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Patentanwälte, Notare, Ziviltechniker) sowie für Land- und Forstwirte ist die Selbständigenvorsorge ein freiwilliges Modell.

 

Ab Betriebsgründung können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn Ihrer Tätigkeit freiwillig und einmalig diesem Modell beitreten.Lassen Sie diese Frist verstreichen, haben Sie keine Möglichkeit mehr, die Vorteile der Selbständigenvorsorge zu nutzen. Selbständigenvorsorge.

Wie erfolgt die Einhebung der Beiträge

Die Beiträge werden nach Abschluss eines Vertrages mit einer Betrieblichen Vorsorgekasse von der SVA rückwirkend ab Unternehmensgründung bzw. ab Beginn der Pflichtversicherung eingehoben und an uns weitergeleitet. Die Anmeldung erledigen wir für Sie. Beiträge von Rechtsanwälten hebt die Valida Plus direkt ein. Genauere Informationen dazu finden Sie auf dem Produktblatt „Selbständigenvorsorge für Rechtsanwälte“.

Wie erhalte ich Übersicht über meine eingezahlten Beiträge

Die genaue Aufstellung der Kontobewegungen erhalten Sie einmal im Jahr per Post als Kontoinformation. Sie können für einen bequemen, umweltfreundlichen und jederzeitigen Zugriff auf Ihre Kontodaten auch unser geschütztes Serviceportal nutzen.

Neuvertrag

Neugründer

Als Selbständiger mit GSVG-Pflichtkrankenversicherung sind Sie dazu verpflichtet, eine Selbständigenvorsorge (Abfertigung Neu) für sich abzuschließen. Es ist wichtig, dass Sie innerhalb von sechs Monaten eine Vorsorgekasse wählen. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine Zwangszuweisung an eine beliebige Vorsorgekasse.

 

Infoblatt Selbständigenvorsorge

Infoblatt Selbständigenvorsorge für Ärzte

Infoblatt Selbständigenvorsorge für Notare und Rechtsanwälte

Infoblatt Selbständigenvorsorge für Land- und Forstwirte