Selbständigenvorsorge
Seit 2008 profitieren auch Selbständige von der Abfertigung Neu. Wer sich selbständig macht, kann die Betriebliche Vorsorgekasse für die Abfertigung Neu frei wählen.
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Das betriebliche Vorsorgemodell der Abfertigung Neu wurde mit 01.01.2008 auf Gewerbetreibende und neue Selbständige ausgeweitet. Freiberufler, sowie Land- und Forstwirte können das Modell auf freiwilliger Basis nutzen.
Durch das neue Modell wird Ihnen ein unverfallbarer Anspruch auf eine Abfertigung ermöglicht, die wahlweise als steuerfreie Zusatzpension zur Absicherung im Alter verwendet werden kann. Die Beiträge (1,53 % Ihrer Einkünfte, maximiert mit der Höchstbeitragsgrundlage) fließen über den Weg der Sozialversicherungsanstalt in die Valida Plus AG und bilden dort die Grundlage für Ihre Altersvorsorge.
Die gänzliche Steuerfreistellung erhöht die Attraktivität Ihrer Rentenoption wesentlich und kann maßgeblich zum Ausbau der zweiten Säule Ihrer Pensionsvorsorge beitragen.
Neugründer
Als Selbständiger mit GSVG-Pflichtkrankenversicherung sind Sie dazu verpflichtet, eine Selbständigenvorsorge (Abfertigung Neu) für sich abzuschließen. Es ist wichtig, dass Sie innerhalb von sechs Monaten eine Vorsorgekasse wählen. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine Zwangszuweisung an eine beliebige Vorsorgekasse.
Infoblatt Selbständigenvorsorge
Infoblatt Selbständigenvorsorge für Ärzte
Infoblatt Selbständigenvorsorge für Notare und Rechtsanwälte
Infoblatt Selbständigenvorsorge für Land- und Forstwirte