Aktiv Pension

Mit der Valida Aktiv Pension haben wir ein Vorsorgemodell geschaffen, das Sie an Ihre Anforderungen und betrieblichen Gegebenheiten anpassen können. Sie können unter anderem wählen, ob Sie ein Modell mit oder ohne erhöhtem Risikoschutz möchten und in welcher Höhe Sie Beiträge leisten wollen.

Ihre Vorteile

  • Steueroptimale Ausgestaltung möglich
  • Flexible Beitragshöhe
  • Beiträge sind Betriebsausgaben
  • Keine Lohnsteuer
  • Keine Lohnnebenkosten
  • Maßgeschneiderte Modelle für jedes Unternehmen möglich
  • Zufriedene Mitarbeiter
  • Attraktiv für qualifizierte Mitarbeiter

Die Betriebspension als ideale Ergänzung zur ASVG-Pension

Valida

Neben der staatlichen Pension gewinnen betriebliche Vorsorgelösungen immer mehr an Bedeutung. Durch interessante steuerliche Förderungen haben sich Betriebspensionsmodelle für viele Betriebe und Freiberufler als die ideale Vorsorgeform erwiesen.

Arbeitgeberbeiträge an Pensionskassen sind bis 10,25 % der Lohn- und Gehaltssumme Betriebsausgaben. Die Beiträge sind von allen Nebenkosten befreit und für die Mitarbeiter frei von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen. Die für den Mitarbeiter eingezahlten Beiträge werden unter strengster Kontrolle steuerfrei veranlagt. Dabei legt die Valida Pension AG höchstes Augenmerk auf Sicherheit und stabile Wertentwicklung.

Zusätzlich haben die Mitarbeiter die Möglichkeit durch Eigenbeiträge ihre künftige Pension zu erhöhen. Die Pensionskasse veranlasst die Auszahlung der Betriebspensionsleistung (Alters-, Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitspension) direkt an den Pensionisten.

Wie erfolgt die Einhebung der Beiträge?
Der zwischen Arbeitgeber und den Mitarbeitern vereinbarte Beitrag wird nach Abschluss des Vertrages monatlich oder jährlich an die Valida Pension eingezahlt.

Wie erhält der Mitarbeiter eine Übersicht über seine Ansprüche?
Jeder Arbeitnehmer, für den Beiträge an die Valida gezahlt werden, erhält jährlich eine „Leistungs- und Renteninformation“. Darin wird der Mitarbeiter über seine Leistungen von der Valida Pension informiert.

In welcher Höhe können Arbeitnehmer Eigenbeiträge leisten? 
Dies wird individuell im Pensionskassenvertrag geregelt. Das 1.000-Euro-Prämienmodell ermöglicht dem Arbeitnehmer eine staatliche Förderung.

Modell mit erhöhtem Risikoschutz
  • Umfassender Risikoschutz bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene.

Wenn Sie dieses Modell wählen, so haben Ihre Mitarbeiter ab Beginn der Beitragsleistung einen umfassenden Risikoschutz bei Berufsunfähigkeit oder für die Hinterbliebenenvorsorge.

Modell ohne erhöhten Risikoschutz
  • Hohe Alterspension.
  • Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeits-Vorsorge ist bewusst gering gehalten.

Wenn Sie dieses Modell wählen, so baut sich der Risikoschutz für Ihre Mitarbeiter schrittweise auf. Das heißt, zu Beginn der Beitragsleistung fällt eine eventuelle Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenpension nur sehr gering aus, steigt aber im Laufe der Zeit immer mehr an. Der Vorteil dieser Variante besteht darin, dass die Alterspension etwas höher ist als bei der Variante mit erhöhtem Risikoschutz.

Gruppenbildung bei Pensionskassen

Bei Implementierung eines Pensionsplanes liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, auf die Einhaltung der Gleichbehandlungsbestimmungen zu achten. Es gelten der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sowie der spezielle Gleichbehandlungsgrundsatz des § 18 BPG (Betriebspensionsgesetz). Als Unterstützung für den Arbeitgeber haben wir geeignete Gruppenbildungskriterien in der folgenden Informationsunterlage zusammengestellt.

Gruppenbildung bei Pensionskassen
Gruppenbildung bei Pensionskassen
Mehr Pension durch Gehaltsumwandlung

Wer kann eine Gehaltsumwandlung nutzen?

 

Einzahlung in eine Pensionskasse:
 

  • Arbeitnehmer von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik – IT KV 

Einzahlung in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung:

  • Angestellte (nicht Arbeiter) in Baugewerbe und Bauindustrie
  • Öffentlich Bedienstete in Gemeinden bzw. beim Land Vorarlberg 
  • Angestellte der Versicherungsunternehmen 
  • Arbeiter und Angestellte in Spedition & Logistik
  • Arbeiter und Angestellte der holzverarbeitenden Industrie und der Sägeindustrie